Vorratsgesellschaften: Börsennotierte AGs
Der schnelle und praktische Weg zur Börse funktioniert über die Nutzung eines Börsenmantels. Sie sparen vor allem Zeit und Geld! Wir möchten Sie rundum über die Übernahme einer börsennotierten AG informieren.
Übernahme einer börsennotierten AG – der schnelle Weg zur Börse mit einem Börsenmantel
Die Vorteile eines Börsenmantels haben wir hier für Sie zusammengefasst:
der Börsengang ist bereits erfolgt (Zeitersparnis)
keine Branchenbeschränkungen
der Bekanntheitsgrad Ihres Unternehmens steigt erheblich
die Aktien des Unternehmens sind handelbar
Aktien sind als Sicherheit bei Banken, weltweit, beleihbar
Kapitalbeschaffung ist wesentlich einfacher (Öffnung des Kapitalmarktes)
es gibt keine Mindestgröße des Börsengangs
der vorgeschriebene Streubesitz i.H.v. 25% (Free Float) wird zu 100% durch uns oder unsere Partner vertreten
Bilanzierungsgestaltungen
anfallende Kosten sind in Relation zum gestützten Börsengang überschaubar
Einbringungen sind steuerfrei (aktuelle Gesetzgebung)
bei dem Erwerb eines Firmenmantels/ Vorratsgesellschaft fällt keine MwSt. an (§ 1 Nr. 8UStg)
Die Vorratsgesellschaften sind frei von Verpflichtungen und waren bisher garantiert noch nicht gewerblich tätig. Die Übernahme von Vorratsgesellschaften oder Firmenmänteln kann bei einem Notar Ihrer Wahl in ganz Deutschland stattfinden. Durch unseren bewährten Service ermöglichen wir Ihnen einen optimalen geschäftlichen Neustart. Die von uns angebotenen börsennotierten Aktiengesellschaften sind in der Regel in Berlin, Hamburg oder Frankfurt und Xetra im Open Market notiert und haben Ihren Registersitz in verschiedenen deutschen Städten: Dazu gehören u.a. Frankfurt am Main, Berlin, München und Leipzig.
Ihr Weg zur Börse:
Im Folgenden möchten wir Ihnen gern kurz anschaulich darstellen, wie eine solche Übernahme für eine börsennotierte AG aussehen kann, anhand eines Beispiels. Eine Übernahme erfolgt immer in zwei Schritten.
I. Schritt:
eine natürliche oder juristische Person (Investor) hält üblicherweise 100% der Geschäftsanteile an der Einbringungs-GmbH/ AG/ KG
die Börsenmantel AG umfasst: 400.000 Aktien mit
400.000 EUR Bankguthaben
der Investor kauft dann für 650.000 EUR 301.000 Stück Aktien der Börsen AG
= 75% + 1 Aktie
die Aktien liegen auf dem Notaranderkonto
der Investor zahlt also 650.000 EUR auf das Notaranderkonto ein
2. Schritt:
ein Wirtschaftsprüfer stellt den Einbringungswert (Sacheinlagen) des Unternehmens des Investors fest
als Beispiel: Einbringungswert = 1.000.000 EUR
Investor bringt dann 100% also 1.000.000 EUR bzw. 1.000.000 Stück Aktien in die Börsenmantel AG mit ein
dieser Prozess ist steuerfrei
der Investor erhält nach der Einbringung nun 1.301.000 Stück Aktien in seinem Besitz von insgesamt 1.400.000 Stück Aktien
Wenn Sie weiterführende Fragen zum Thema haben, dann kontaktieren Sie uns und wir beraten Sie gern!
Kompaktes Wissen
Was ist ein Börsenmantel?
Als Börsenmantel wird eine börsennotierte Aktiengesellschaft verstanden, die ihr operatives Geschäft weitgehend aufgegeben hat und somit nur noch ihr Vermögen verwaltet. Börsenmäntel können dritten Unternehmen einfach den Börsengang ermöglichen. Durch einen Mantelkäufer wird dann wieder ein neues operatives Geschäft eingebracht.
Was bedeutet die Abkürzung „IPO“?
Die klassische Form des Börsengangs ist die sogenannte Neuemission, die auch als „IPO“ bezeichnet wird. Die Abkürzung „IPO“ steht für Initial Public Offering. Durch ein erstes öffentliches Angebot werden die Aktien einer ausgewählten Öffentlichkeit zur Zeichnung angeboten, bevor sie zum Handel an die Börse gebracht werden.
Der Sonderfall – „Cold IPO“
Es gibt eine Art Hintertür, die sogenannte „Cold IPO“. Um den bürokratischen Aufwand der Umwandlung in eine AG zu vermeiden und den Börsenzugang zu vereinfachen können Unternehmen in den Börsenmantel bereits notierter AGs schlüpfen. Dafür wird zuerst die Mehrheit der Mantelgesellschaft gekauft, um dort eine tragende und mitentscheidende Rolle zu spielen. Die im Anschluss daran einberufene Hauptversammlung beschließt eine Kapitalerhöhung der AG durch Sacheinlagen, die im Unternehmen des Käufers bestehen und festgestellt werden. Gleichzeitig wird die Satzung der Mantelgesellschaft dem neuen Gesellschaftszweck angepasst und falls erforderlich eine Namensänderung vorgenommen.
Was bedeutet Free Float?
Free Float (dt.: Streubesitz) ist der Aktienanteil einer AG der nicht im eigenen Besitz ist.
Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie auch auf unserer Seite: e|m|s – Vorratsgesellschaften