Vorratsgesellschaft in der Schweiz

Sie wollen schnell, und ohne großen bürokratischen Aufwand eine Schweizer Firma auf die Beine stellen? Dann sind Sie bei uns genau richtig. Als führender Anbieter im deutschsprachigen Raum sind wir seit mehr als 20 Jahren auf den Verkauf von Firmen sowohl im In- als auch im Ausland spezialisiert. Eine Neugründung ist oft mit enormem Aufwand und langen Wartezeiten in der Gründungsphase verbunden. Deswegen empfehlen wir einen Kauf einer Schweizer Vorratsgesellschaft. Ganz gleich, ob Sie eine Neugründung, Umstrukturierung oder Ausgliederung planen, mit einer Schweizer Vorratsgesellschaft können Sie sofort mit Ihrem Geschäft starten. Unsere börsennotierten Vorratsaktiengesellschaften in der Schweiz sind ordnungsgemäß gegründet und frei von geschäftlichen Tätigkeiten in der Vergangenheit. Bei der Übernahme einer unserer Schweizer Vorratsgesellschaften können Sie als neuer Besitzer vollkommen anonym bleiben, da die Gesellschaft schon gegründet ist und nur die Aktienanteile ausgetauscht werden müssen. Hinzukommt, dass die Vermittlung von Gesellschaftsanteilen einer Schweizer Vorrats-AG für Sie von der Umsatzsteuer befreit ist.

Die Vorteile der Schweizer Vorratsgesellschaft für Sie im Überblick:

  • zeitsparend

Die Vorrats-Aktiengesellschaften sind bereits gegründet, eingetragen im Handelsregister und stehen innerhalb weniger Stunden zur Verfügung. So kürzen Sie effektiv die sonst langen Gründungswege ab und können innerhalb kürzester Zeit eine vollfunktionstüchtige Gesellschaft übernehmen.

  • Anonymität

Bei der Übernahme einer Schweizer Vorratsgesellschaft können die neuen Besitzer vollkommen anonym bleiben, da die Gesellschaft schon gegründet ist und lediglich die Aktienanteile ausgetauscht werden müssen.

  • Flexible Strukturen

Sie können folgende Änderungen für die Vorratsgesellschaft nach der Übernahme veranlassen: Firmennamen, Firmensitz und Geschäftszweck.

Wenn Sie von der schnellen und unkomplizierten Variante einer Gesellschaftsgründung profitieren möchten, dann kontaktieren Sie uns und wir beraten Sie gern! Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie auch auf unserer Seite: e|m|s – Vorratsgesellschaften

Vorratsgesellschaft als englische Limited oder Limited & Co. KG kaufen

Sie möchten die Gründungsphase für eine englische Limited verkürzen? Dann sind Sie bei uns genau richtig. Wir verfügen über einen Pool an bereits vorgegründeten Limited sowie Ltd. & Co. KGs, die Ihnen zur sofortigen Übernahme bereitstehen.
Unsere Vorratsgesellschaften wurden ordnungsgemäß gegründet und im deutschen sowie englischen Handelsregister eingetragen. Selbstverständlich haben unsere Gesellschaften bisher keine geschäftlichen Tätigkeiten ausgeübt, so dass sie frei von Verbindlichkeiten gegenüber Dritten sind.

Aber welche Rechtsform passt besser zu Ihnen und Ihrer Geschäftsidee? Im Folgenden werden sowohl die Limited als auch die Ltd. & Co. KG kurz gegenübergestellt.

Limited

In England ist die Limited, abgekürzt auch als Ltd., die beliebteste Rechtsform. Der größte Vorteil der Limited liegt in der Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftsvermögen, ohne Notwendigkeit ein Mindestkapital der Gesellschaft einzuzahlen. Eine Gründung einer Limited ist so theoretisch ab einem Pfund als Mindesteinlage denkbar, wobei auch die Haftung gleichzeitig ebenso darauf begrenzt ist. Damit verbunden ist ebenso der Ausschluss der Haftung mit dem Privatvermögen. Die englische Limited besteht grundsätzlich aus drei Organen: Shareholder (Gesellschafter/Anteilseigner), Director (Geschäftsführer) und Company Secretary (Verwalter). Der Director hat dabei das ausschließliche Recht die Limited gegenüber Dritten zu vertreten, also beispielsweise Verträge im Namen der Limited zu schließen. Er ist auch dafür verantwortlich, dass gegenüber Behörden wichtige Erklärungen fristgemäß eingereicht werden. Der Secretary verwaltet und führt alle administrativen Tätigkeiten aus, kann aber die Limited nur gegenüber Behörden vertreten. Er muss auch nicht in England leben und kann jede juristische oder natürliche Person sein. Der Secretary kann jedoch nicht zugleich auch Director sein, seit 2008 gibt es allerdings auch keine Pflicht mehr einen Secretary zwangsläufig zu benennen. Die Shareholder sind die Eigentümer der Limited und sind jedoch nicht zur Vertretung der Limited befugt. Oberstes Organ der Limited ist, neben Director und Secretary, die Gesellschafterversammlung. Die Gesellschafterversammlung ernennt beispielsweise den Director oder entscheidet über eine Namensänderung der Limited. Der Director wirkt dann als Vertreter der Gesellschafterversammlung.

Limited & Co. KG (Ltd. & Co. KG)

Die Ltd. & Co. KG ist eine Mischform aus zwei verschiedenen Rechtsformen, aus einer klassischen Limited (Ltd.) und aus einer Kommanditgesellschaft (KG). Die Kommanditgesellschaft ist eine Personengesellschaft, bei der es zwei Formen von Shareholdern gibt. Der Komplementär, der mit seinem gesamten Vermögen haftet und der Kommanditist, der lediglich in Höhe seiner Einlage haftet. Bei einer Ltd. & Co. KG wird die Limited als Komplementär eingesetzt und daneben gibt es ein oder mehrere Kommanditisten.

Bei der Ltd. & Co. KG sind folgende Vorteile gegenüber der klassischen Limited (mit deutscher Niederlassung) zu nennen:
• Niedrigere Gewinnbesteuerung
• Voller Verlustabzug beim Gesellschafter
• Weniger Verwaltungsaufwand in England
• Besserstellung der Gesellschafter im Insolvenzfall
• Kommanditisten ohne Stimmrechte
• Bestehender Geschäftsbetrieb kann leichter eingebracht werden
• Keine Gefahr verdeckter Gewinnausschüttung
• Mehr Kundenvertrauen, dank deutscher Rechtsform
• Spätere Umwandlung in beispielsweise „GmbH & Co. KG“ leicht möglich

Sie sind an dem Kauf einer Vorratsgesellschaft als Limited oder Ltd. & Co. KG interessiert? Dann kontaktieren Sie uns. Als einer der führenden Anbieter in dem deutschsprachigen Raum sind wir ein kompetenter und zuverlässiger Partner für Ihr Geschäftsvorhaben. Wir beraten Sie gern!

Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie auch auf unserer Seite: e|m|s – UK Vorratsgesellschaften

Vorratsgesellschaft als Corporation oder L.L.C. in den USA kaufen

Für einen Eintritt in den amerikanischen Markt bietet sich statt einer Neugründung, die teilweise mit langen Wartezeiten und bürokratischem Aufwand verbunden ist, der Kauf einer Vorratsgesellschaft an. Die bereits vorgegründeten Gesellschaften stehen Ihnen zur sofortigen Übernahme zur Verfügung. Ein enormer Vorteil ist dabei ohne Zweifel, dass Ihnen niemand unterstellen kann, eine Firma nur aus Gründen der Steueroptimierung gegründet zu haben. In den USA gibt es viele Bundesstaaten mit steuerlichen attraktiven Gestaltungsmöglichkeiten, gerade auch für ausländische Investoren. Wir als e|m|s Unternehmensberatung verfügen sowohl im In- als auch im Ausland über eben solche Vorratsgesellschaften. Sie sind daran interessiert in den USA zu gründen und möchten unmittelbar in den amerikanischen Markt einsteigen? Dann kontaktieren Sie uns. Als führender Anbieter im deutschsprachigen Raum bieten wir Ihnen den Erwerb von Vorratsgesellschaften in den USA bereits seit mehreren Jahren an. Wir sind auf diesem Gebiet ein kompetenter Partner und können Sie aufgrund unserer langjährigen Erfahrungen umfangreich beraten und unterstützen. Unsere Vorratsgesellschaften mit der Rechtsform Corporation (AG) oder LLC (GmbH) wurden ordnungsgemäß gegründet und rechtsgültig in den jeweiligen Bundesstaaten eingetragen. Selbstverständlich haben die Gesellschaften bisher keine geschäftlichen Tätigkeiten ausgeübt, sodass Sie frei von Verbindlichkeiten gegenüber Dritten sind.

Wir gründen vorwiegend in vier Bundesstaaten der USA: Florida, Oregon, Nevada und Delaware. Wobei Delaware einer der beliebtesten Gründungsstandorte ist. Obwohl Delaware gerade einmal 917.000 Einwohner zählt, ist der Bundesstaat, Amerikas beliebteste Steueroase, auch für ausländische Investoren. Der zweitkleinste Bundesstaat behauptet selbstbewusst, und dass zurecht, die größte Unternehmenshauptstadt der USA zu sein. Mehr als eine Million Unternehmen sind in Delaware registriert, darunter 64 Prozent der 500 weltweit größten börsennotierten Konzerne. Viele Vorteile, die für eine Wahl einer Vorratsgesellschaft in Delaware sprechen und von denen auch Sie profitieren können. Auch wir von der e|m|s Unternehmensberatung empfehlen Delaware als Standort in den USA, vor allem wegen seines hervorragenden Unternehmensrechtes und der optimalen steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten.

Ihre Vorteile bei dem Kauf einer unserer Vorratsgesellschaften in den USA:

 Zeitsparend & sofort handlungsfähig
Bei dem Erwerb einer unserer US-Vorratsgesellschaften ist der Einsatz der US Firma innerhalb weniger Stunden möglich. Alle Gesellschaften sind bereits rechtsgültig im Firmenregister des jeweiligen US-Bundesstaates eingetragen.
 Keine Vorbelastungen
Auf den vorgegründeten Corporations bestehen keinerlei Belastungen von wirtschaftlichen Aktivitäten, da sie noch nie aktiv waren seit der Gründung. Sie sind somit auch frei von jeglichen Verbindlichkeiten.
 Einfache Abwicklung
Sie müssen sich nicht mit vielen Formalien befassen – alle wichtigen Formalitäten haben wir bereits für Sie übernommen und juristisch prüfen lassen. Wir liefern alle Gesellschaften per Kurierdienst mit sämtlichen Unterlagen inkl. Gründungsurkunde, Apostille, der Bylaws (Verfassung der Gesellschaft), Articles of Incorporation (Satzung), Protokoll der ersten Aufsichtsratssitzung, notarisierte Vollmacht, sowie Aktienzertifikate und Metallprägesiegel.
 Flexible Struktur
Die vorgegründeten Firmen verfügen seit der Gründung über einen bestimmten Firmennamen. Die Namensänderung einer Corporation oder LLC ist jedoch jederzeit möglich. Die Gesellschaften sind ebenso wenig in ihren Tätigkeiten zweckgebunden.

Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie auch auf unserer Seite: e|m|s – Firmengründung in den USA

Börsennotierte AG`s als Vorratsgesellschaft bzw. Firmenmantel kaufen

Vorratsgesellschaften: Börsennotierte AGs

Der schnelle und praktische Weg zur Börse funktioniert über die Nutzung eines Börsenmantels. Sie sparen vor allem Zeit und Geld! Wir möchten Sie rundum über die Übernahme einer börsennotierten AG informieren.

Übernahme einer börsennotierten AG – der schnelle Weg zur Börse mit einem Börsenmantel

Die Vorteile eines Börsenmantels haben wir hier für Sie zusammengefasst:

 der Börsengang ist bereits erfolgt (Zeitersparnis)
 keine Branchenbeschränkungen
 der Bekanntheitsgrad Ihres Unternehmens steigt erheblich
 die Aktien des Unternehmens sind handelbar
 Aktien sind als Sicherheit bei Banken, weltweit, beleihbar
 Kapitalbeschaffung ist wesentlich einfacher (Öffnung des Kapitalmarktes)
 es gibt keine Mindestgröße des Börsengangs
 der vorgeschriebene Streubesitz i.H.v. 25% (Free Float) wird zu 100% durch uns oder unsere Partner vertreten
 Bilanzierungsgestaltungen
 anfallende Kosten sind in Relation zum gestützten Börsengang überschaubar
 Einbringungen sind steuerfrei (aktuelle Gesetzgebung)
 bei dem Erwerb eines Firmenmantels/ Vorratsgesellschaft fällt keine MwSt. an (§ 1 Nr. 8UStg)

Die Vorratsgesellschaften sind frei von Verpflichtungen und waren bisher garantiert noch nicht gewerblich tätig. Die Übernahme von Vorratsgesellschaften oder Firmenmänteln kann bei einem Notar Ihrer Wahl in ganz Deutschland stattfinden. Durch unseren bewährten Service ermöglichen wir Ihnen einen optimalen geschäftlichen Neustart. Die von uns angebotenen börsennotierten Aktiengesellschaften sind in der Regel in Berlin, Hamburg oder Frankfurt und Xetra im Open Market notiert und haben Ihren Registersitz in verschiedenen deutschen Städten: Dazu gehören u.a. Frankfurt am Main, Berlin, München und Leipzig.

Ihr Weg zur Börse:

Im Folgenden möchten wir Ihnen gern kurz anschaulich darstellen, wie eine solche Übernahme für eine börsennotierte AG aussehen kann, anhand eines Beispiels. Eine Übernahme erfolgt immer in zwei Schritten.

I. Schritt:

 eine natürliche oder juristische Person (Investor) hält üblicherweise 100% der Geschäftsanteile an der Einbringungs-GmbH/ AG/ KG
 die Börsenmantel AG umfasst: 400.000 Aktien mit
400.000 EUR Bankguthaben
 der Investor kauft dann für 650.000 EUR 301.000 Stück Aktien der Börsen AG
= 75% + 1 Aktie
 die Aktien liegen auf dem Notaranderkonto
 der Investor zahlt also 650.000 EUR auf das Notaranderkonto ein

2. Schritt:

 ein Wirtschaftsprüfer stellt den Einbringungswert (Sacheinlagen) des Unternehmens des Investors fest
 als Beispiel: Einbringungswert = 1.000.000 EUR
 Investor bringt dann 100% also 1.000.000 EUR bzw. 1.000.000 Stück Aktien in die Börsenmantel AG mit ein
 dieser Prozess ist steuerfrei
 der Investor erhält nach der Einbringung nun 1.301.000 Stück Aktien in seinem Besitz von insgesamt 1.400.000 Stück Aktien

Wenn Sie weiterführende Fragen zum Thema haben, dann kontaktieren Sie uns und wir beraten Sie gern!

Kompaktes Wissen

Was ist ein Börsenmantel?

Als Börsenmantel wird eine börsennotierte Aktiengesellschaft verstanden, die ihr operatives Geschäft weitgehend aufgegeben hat und somit nur noch ihr Vermögen verwaltet. Börsenmäntel können dritten Unternehmen einfach den Börsengang ermöglichen. Durch einen Mantelkäufer wird dann wieder ein neues operatives Geschäft eingebracht.

Was bedeutet die Abkürzung „IPO“?

Die klassische Form des Börsengangs ist die sogenannte Neuemission, die auch als „IPO“ bezeichnet wird. Die Abkürzung „IPO“ steht für Initial Public Offering. Durch ein erstes öffentliches Angebot werden die Aktien einer ausgewählten Öffentlichkeit zur Zeichnung angeboten, bevor sie zum Handel an die Börse gebracht werden.

Der Sonderfall – „Cold IPO“

Es gibt eine Art Hintertür, die sogenannte „Cold IPO“. Um den bürokratischen Aufwand der Umwandlung in eine AG zu vermeiden und den Börsenzugang zu vereinfachen können Unternehmen in den Börsenmantel bereits notierter AGs schlüpfen. Dafür wird zuerst die Mehrheit der Mantelgesellschaft gekauft, um dort eine tragende und mitentscheidende Rolle zu spielen. Die im Anschluss daran einberufene Hauptversammlung beschließt eine Kapitalerhöhung der AG durch Sacheinlagen, die im Unternehmen des Käufers bestehen und festgestellt werden. Gleichzeitig wird die Satzung der Mantelgesellschaft dem neuen Gesellschaftszweck angepasst und falls erforderlich eine Namensänderung vorgenommen.

Was bedeutet Free Float?

Free Float (dt.: Streubesitz) ist der Aktienanteil einer AG der nicht im eigenen Besitz ist.

Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie auch auf unserer Seite: e|m|s – Vorratsgesellschaften

Vorratsgesellschaft als Limited oder Ltd. & Co. KG kaufen

Die Private Company Limited by Shares (Ltd., Limited)

Die englische Limited gehört zu den Rechtsform-Klassikern und erfreut sich in ganz Europa und auch in Deutschland großer Beliebtheit. Ob als Träger eines operativ tätigen Unternehmens, als Holdinggesellschaft oder etwa als Komplementärin einer Ltd. & Co. KG – die Einsatzbereiche für eine Limited sind vielfältig.
Den Prozess einer Neugründung können Sie mit uns umgehen. Denn die e|m|s Unternehmensberatung hält für Sie jederzeit bereits Vorratsgesellschaften in Form einer Limited oder Ltd. & Co KG zum Kauf bereit.

Ihre Vorteile:

Unsere Vorratsgesellschaften

• sind voll geschäftsfähig
• haben bereits eine Steuernummer vom englischen Finanzamt
• sind im englischen Zentralhandelsregister (Companies House) eingetragen
• sind nicht gewerblich tätig gewesen
• sind frei von Verbindlichkeiten und anderen Lasten
• können sofort ohne Notar übertragen werden
• verfügen über eine gesetzlich vorgeschriebene registrierte Büroadresse (Registered Office) in Großbritannien. Die registrierte Büroadresse steht der Limited auch nach der Übertragung mit Post-Service zur Verfügung.

Haben Sie noch Fragen zur Ltd. oder Limited & Co. KG oder interessieren Sie sich für ein unverbindliches Angebot? Dann kontaktieren Sie uns einfach. Gerne sind wir für Sie da.

Mantelgesellschaft oder Vorratsgesellschaft kaufen – Firmenmantel für Existenzgründer

Alternativ zur Neugründung einer GmbH oder AG besteht die Möglichkeit eine bestehende Kapitalgesellschaft zu übernehmen. Der Kauf einer solchen Mantel- bzw. Vorratsgesellschaft z.B. als AG oder GmbH bringt verschiedene Vorteile mit sich.

Was ist eine Mantelgesellschaft?

Eine Mantelgesellschaft ist eine Firma, die ihre Geschäftstätigkeit eingestellt hat und deren Vermögenswerte verflüssigt wurden. Man spricht dabei auch von einer inaktiven Gesellschaft oder von einem Gesellschaftsmantel.

Die Vor- und Nachteile eines Firmenmantelkaufs

Die käufliche Übernahme eines Mantels hat den Vorteil, dass die Gesellschaft bereits existiert, sodass keine Gründer benötigt werden. Zudem entfällt die Gründerhaftung, welche bei einer Neugründung ein latentes Risiko für den/die Unternehmensgründer darstellt. Die Übertragung eines Mantels ist einfach und schnell notariell durchführbar.

Die Bonität der Gesellschaft wird üblicherweise unter anderem auch vom Alter der GmbH oder AG abhängig gemacht. So erhalten neugegründete Aktiengesellschaften in der Regel weniger Kredit als ältere Gesellschaften, selbst wenn bei der Mantelgesellschaft Zweck, Sitz und Firmenname geändert wurden.

Da ein Mantelkauf jedoch durchaus auch mit Nachteilen behaftet sein kann, sollten Sie unbedingt unsere Kenntnisse und Erfahrungen im Rahmen eines unverbindlichen Gesprächs nutzen. Jeder einzelne Fall hat seine Besonderheit, doch wir finden selbst dann eine gute Lösung, wenn es schwierig wird.

Beispiel für den Einsatz eines Firmenmantels oder Vorratsgesellschaft

Der Vertragspartner verlangt von Ihnen eine juristische Person als Vertragspartei oder Sie möchten diesen Vertrag einfach aus strategischen Gründen nicht selbst als juristische Person eingehen? Mit einer Mantel- bzw. Vorratsgesellschaft sind Sie sofort handlungsfähig und haben die Möglichkeit, unverzüglich Verträge abzuschliessen.

Die e|m|s Unternehmensberatung GmbH & Co. KG bietet Ihnen laufend unterschiedliche inaktive Gesellschaften an, die sofort handlungsfähig sind. Selbstverständlich können wir aber auch eine bestehende Mantelgesellschaft nach Ihren Wünschen anpassen. Der Firmensitz, der Firmenname und auch der Firmenzweck dürfen nämlich jederzeit beliebig geändert werden. Diese Modifikationen werden von unserem Notar beurkundet und beim Handelsregister zur Eintragung eingereicht.

Wir führen eine Liste mit verfügbaren GmbH`s und Aktiengesellschaften, aus der das Gründungsjahr, der Unternehmensgegenstand und die Stadt / Bundesland, in welchem die jeweilige GmbH oder AG ihren Sitz hat, ersichtlich sind. Hier geht’s zu den Angeboten -> http://www.emskg.de/vorratsgesellschaft_gmbh.php

Vorratsgesellschaft kaufen z.B. in Form einer Mini GmbH (UG) – Die Unternehmergesellschaft UG

Der große Erfolg der englischen Limited in Deutschland hat der Bundesregierung die Schwachpunkte des deutschen GmbH-Rechts vor Augen geführt:

Mit dem Entwurf für eine GmbH-Reform, die am 01.11.2008 inkraft getreten ist, hat der Gesetzgeber reagiert. Das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen – kurz „MoMiG“ – hat die GmbH deutlich attraktiver gemacht. Die ursprünglich geplante Senkung des Mindeststammkapitals von EUR 25.000 auf EUR 10.000 ist jedoch leider nicht umgesetzt worden.

Nachfolgend die wichtigsten Facts:

* Einführung der „Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“, einer neuen Sonderform der GmbH ohne Mindeststammkapital. Der Zusatz „haftungsbeschränkt“ darf allerdings nicht abgekürzt werden, die kürzeste zulässige Schreibweise „UG (haftungsbeschränkt)“ wirkt etwas sperrig.
* Die „UG (haftungsbeschränkt)“ muß in jedem Wirtschaftsjahr eine Zwangsrücklage i. H. v. 25% des Gewinns bilden, bis der Betrag von EUR 25.000 erreicht ist. Der Gewinn steht den Gesellschaftern mithin nicht uneingeschränkt zur Verfügung.
* Die GmbH darf (analog zur englischen Limited) ihren tatsächlichen Verwaltungssitz ins Ausland verlegen, muß also keine inländische Zustellanschrift mehr unterhalten.
* Den sog. Firmenbestattern soll ihr – oft rechtswidriges – Tun dadurch erschwert werden, daß künftig die an den im Handelsregister eingetragenen Firmensitz gerichteten Sendungen auch dann als zugestellt gelten, wenn dort eine Zustellung faktisch unmöglich ist.
* Die Insolvenzantragspflicht erstreckt sich bei einer führungslosen GmbH auch auf den/die Gesellschafter. Hierin liegt eine wesentliche Verschärfung der Gesellschafterhaftung.

Die e|m|s Unternehmensberatung GmbH & Co. KG verfügt jederzeit über eine Vielzahl von bereits gegründeter und im Handelregister eingetragener Unternehmergesellschaften („UG“) welche als Vorratsgesellschaft oder Firmenmantel erworben werden können.

Vorratsgesellschaft kaufen z.B. als Vorrats-GmbH, AG oder S.E. schnell und unkompliziert

Eine so genannte „Vorratsgesellschaft“ für verschiedene Geschäftszwecke zu übernehmen, etwa als Vorrats-GmbH, GmbH & Co. KG, AG oder S.E. ist für alle bedeutsam, die ein neue Geschäft starten wollen und die „in Gründungs-Phase“ umgehen möchten oder müssen.

Bei Vorratsgesellschaften handelt es sich um inaktive Gesellschaften, die nur zu dem Zweck gegründet wurden, im Bedarfsfall an einen Interessanten verkauft zu werden. Eine solche „Vorratsgesellschaft“ ist etwa dann interessant, wenn der betreffende Erwerber zügig einen Rechtsträger mit Haftungsbeschränkung (auf das Gesellschaftsvermögen) benötigt, um mittels dieses Rechtsträgers eine neue Geschäftstätigkeit zu starten oder ein anderes Wirtschaftsgut, etwa eine Unternehmensbeteiligung oder z.B. eine Immobilie, zu erwerben oder ein zu separierendes Projekt zu starten. Bei Vorratsgesellschaften handelt es sich daher regelmäßig um Kapitalgesellschaften in der Rechtsform der GmbH oder der AG. Sie werden zunächst mit dem gesetzlich vorgeschriebenen Mindestkapital gegründet. Unternehmenszweck ist die „Verwaltung eigenen Vermögens“. Die Vorratsgesellschaft entfaltet zunächst keine eigene Geschäftstätigkeit. Der Gründer hält sie auf Abruf bereit (also auf „Vorrat“), damit sie durch einen Interessenten erworben werden kann.
Die Vorteile bei der Übernahme einer Vorratsgesellschaft

• Erwerber erhalten eine im Handelsregister eingetragene und sofort voll handlungsfähige Gesellschaft
• Notarielle Garantie, dass keine Altlasten vorhanden sind
• Sie vermeiden den Zusatz „in Gründung“
• Die Satzung wird direkt auf das neue Unternehmen und die neuen Interessen zugeschnitten
• Erwerber umgehen die persönliche Haftung während der Gründungsphase
• das Unternehmen ist sofort in einer marktfähigen Rechtsform aufgestellt.

Gern sind wir Ihnen bei der Übernahme einer Vorratsgesellschafte behilflich und unterbreiten Ihnen entsprechende Angebote.