Warum eine Vorratsgesellschaft kaufen?

Die e|m|s Unternehmensberatung GmbH & Co. KG verkauft im europäischen Raum Vorratsgesellschaften an den geeigneten, traditionellen und sicheren Standorten:

Deutschland, Schweiz, England, Zypern, Tschechien und Slowakei.

Im außereuropäischen Raum bieten wir den Verkauf von Vorratsgesellschaften an in:

Hong Kong, Belize, Seychellen und den USA als Corporation oder LLC.

Wir übertragen die Vorratsgesellschaften professionell, sicher und schnell.  Erfahrene Unternehmensberater stehen Ihnen dabei beratend und in der Abwicklung zur Seite.

Auch nach dem Kauf einer Vorratsgesellschaft können sie optionale Servicedienste für die Domizilierung, Verwaltung, Geschäftsführung und steuerrechtliche Verpflichtungen in Anspruch nehmen.

Vorratsgesellschaften sind der einfachste Weg, um ohne Haftungsrisiko sofort handlungsfähig zu sein.

Unsere Vorratsgesellschaften sind fertig gegründet, im Handelsregister eingetragen und waren noch nicht geschäftlich aktiv.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf unserer Webseite unter: http://www.emskg.de

Vorratsgesellschaft in der Schweiz

Sie wollen schnell, und ohne großen bürokratischen Aufwand eine Schweizer Firma auf die Beine stellen? Dann sind Sie bei uns genau richtig. Als führender Anbieter im deutschsprachigen Raum sind wir seit mehr als 20 Jahren auf den Verkauf von Firmen sowohl im In- als auch im Ausland spezialisiert. Eine Neugründung ist oft mit enormem Aufwand und langen Wartezeiten in der Gründungsphase verbunden. Deswegen empfehlen wir einen Kauf einer Schweizer Vorratsgesellschaft. Ganz gleich, ob Sie eine Neugründung, Umstrukturierung oder Ausgliederung planen, mit einer Schweizer Vorratsgesellschaft können Sie sofort mit Ihrem Geschäft starten. Unsere börsennotierten Vorratsaktiengesellschaften in der Schweiz sind ordnungsgemäß gegründet und frei von geschäftlichen Tätigkeiten in der Vergangenheit. Bei der Übernahme einer unserer Schweizer Vorratsgesellschaften können Sie als neuer Besitzer vollkommen anonym bleiben, da die Gesellschaft schon gegründet ist und nur die Aktienanteile ausgetauscht werden müssen. Hinzukommt, dass die Vermittlung von Gesellschaftsanteilen einer Schweizer Vorrats-AG für Sie von der Umsatzsteuer befreit ist.

Die Vorteile der Schweizer Vorratsgesellschaft für Sie im Überblick:

  • zeitsparend

Die Vorrats-Aktiengesellschaften sind bereits gegründet, eingetragen im Handelsregister und stehen innerhalb weniger Stunden zur Verfügung. So kürzen Sie effektiv die sonst langen Gründungswege ab und können innerhalb kürzester Zeit eine vollfunktionstüchtige Gesellschaft übernehmen.

  • Anonymität

Bei der Übernahme einer Schweizer Vorratsgesellschaft können die neuen Besitzer vollkommen anonym bleiben, da die Gesellschaft schon gegründet ist und lediglich die Aktienanteile ausgetauscht werden müssen.

  • Flexible Strukturen

Sie können folgende Änderungen für die Vorratsgesellschaft nach der Übernahme veranlassen: Firmennamen, Firmensitz und Geschäftszweck.

Wenn Sie von der schnellen und unkomplizierten Variante einer Gesellschaftsgründung profitieren möchten, dann kontaktieren Sie uns und wir beraten Sie gern! Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie auch auf unserer Seite: e|m|s – Vorratsgesellschaften

Börsennotierte AG`s als Vorratsgesellschaft bzw. Firmenmantel kaufen

Vorratsgesellschaften: Börsennotierte AGs

Der schnelle und praktische Weg zur Börse funktioniert über die Nutzung eines Börsenmantels. Sie sparen vor allem Zeit und Geld! Wir möchten Sie rundum über die Übernahme einer börsennotierten AG informieren.

Übernahme einer börsennotierten AG – der schnelle Weg zur Börse mit einem Börsenmantel

Die Vorteile eines Börsenmantels haben wir hier für Sie zusammengefasst:

 der Börsengang ist bereits erfolgt (Zeitersparnis)
 keine Branchenbeschränkungen
 der Bekanntheitsgrad Ihres Unternehmens steigt erheblich
 die Aktien des Unternehmens sind handelbar
 Aktien sind als Sicherheit bei Banken, weltweit, beleihbar
 Kapitalbeschaffung ist wesentlich einfacher (Öffnung des Kapitalmarktes)
 es gibt keine Mindestgröße des Börsengangs
 der vorgeschriebene Streubesitz i.H.v. 25% (Free Float) wird zu 100% durch uns oder unsere Partner vertreten
 Bilanzierungsgestaltungen
 anfallende Kosten sind in Relation zum gestützten Börsengang überschaubar
 Einbringungen sind steuerfrei (aktuelle Gesetzgebung)
 bei dem Erwerb eines Firmenmantels/ Vorratsgesellschaft fällt keine MwSt. an (§ 1 Nr. 8UStg)

Die Vorratsgesellschaften sind frei von Verpflichtungen und waren bisher garantiert noch nicht gewerblich tätig. Die Übernahme von Vorratsgesellschaften oder Firmenmänteln kann bei einem Notar Ihrer Wahl in ganz Deutschland stattfinden. Durch unseren bewährten Service ermöglichen wir Ihnen einen optimalen geschäftlichen Neustart. Die von uns angebotenen börsennotierten Aktiengesellschaften sind in der Regel in Berlin, Hamburg oder Frankfurt und Xetra im Open Market notiert und haben Ihren Registersitz in verschiedenen deutschen Städten: Dazu gehören u.a. Frankfurt am Main, Berlin, München und Leipzig.

Ihr Weg zur Börse:

Im Folgenden möchten wir Ihnen gern kurz anschaulich darstellen, wie eine solche Übernahme für eine börsennotierte AG aussehen kann, anhand eines Beispiels. Eine Übernahme erfolgt immer in zwei Schritten.

I. Schritt:

 eine natürliche oder juristische Person (Investor) hält üblicherweise 100% der Geschäftsanteile an der Einbringungs-GmbH/ AG/ KG
 die Börsenmantel AG umfasst: 400.000 Aktien mit
400.000 EUR Bankguthaben
 der Investor kauft dann für 650.000 EUR 301.000 Stück Aktien der Börsen AG
= 75% + 1 Aktie
 die Aktien liegen auf dem Notaranderkonto
 der Investor zahlt also 650.000 EUR auf das Notaranderkonto ein

2. Schritt:

 ein Wirtschaftsprüfer stellt den Einbringungswert (Sacheinlagen) des Unternehmens des Investors fest
 als Beispiel: Einbringungswert = 1.000.000 EUR
 Investor bringt dann 100% also 1.000.000 EUR bzw. 1.000.000 Stück Aktien in die Börsenmantel AG mit ein
 dieser Prozess ist steuerfrei
 der Investor erhält nach der Einbringung nun 1.301.000 Stück Aktien in seinem Besitz von insgesamt 1.400.000 Stück Aktien

Wenn Sie weiterführende Fragen zum Thema haben, dann kontaktieren Sie uns und wir beraten Sie gern!

Kompaktes Wissen

Was ist ein Börsenmantel?

Als Börsenmantel wird eine börsennotierte Aktiengesellschaft verstanden, die ihr operatives Geschäft weitgehend aufgegeben hat und somit nur noch ihr Vermögen verwaltet. Börsenmäntel können dritten Unternehmen einfach den Börsengang ermöglichen. Durch einen Mantelkäufer wird dann wieder ein neues operatives Geschäft eingebracht.

Was bedeutet die Abkürzung „IPO“?

Die klassische Form des Börsengangs ist die sogenannte Neuemission, die auch als „IPO“ bezeichnet wird. Die Abkürzung „IPO“ steht für Initial Public Offering. Durch ein erstes öffentliches Angebot werden die Aktien einer ausgewählten Öffentlichkeit zur Zeichnung angeboten, bevor sie zum Handel an die Börse gebracht werden.

Der Sonderfall – „Cold IPO“

Es gibt eine Art Hintertür, die sogenannte „Cold IPO“. Um den bürokratischen Aufwand der Umwandlung in eine AG zu vermeiden und den Börsenzugang zu vereinfachen können Unternehmen in den Börsenmantel bereits notierter AGs schlüpfen. Dafür wird zuerst die Mehrheit der Mantelgesellschaft gekauft, um dort eine tragende und mitentscheidende Rolle zu spielen. Die im Anschluss daran einberufene Hauptversammlung beschließt eine Kapitalerhöhung der AG durch Sacheinlagen, die im Unternehmen des Käufers bestehen und festgestellt werden. Gleichzeitig wird die Satzung der Mantelgesellschaft dem neuen Gesellschaftszweck angepasst und falls erforderlich eine Namensänderung vorgenommen.

Was bedeutet Free Float?

Free Float (dt.: Streubesitz) ist der Aktienanteil einer AG der nicht im eigenen Besitz ist.

Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie auch auf unserer Seite: e|m|s – Vorratsgesellschaften

Vorratsgesellschaft kaufen z.B. in Form einer Mini GmbH (UG) – Die Unternehmergesellschaft UG

Der große Erfolg der englischen Limited in Deutschland hat der Bundesregierung die Schwachpunkte des deutschen GmbH-Rechts vor Augen geführt:

Mit dem Entwurf für eine GmbH-Reform, die am 01.11.2008 inkraft getreten ist, hat der Gesetzgeber reagiert. Das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen – kurz „MoMiG“ – hat die GmbH deutlich attraktiver gemacht. Die ursprünglich geplante Senkung des Mindeststammkapitals von EUR 25.000 auf EUR 10.000 ist jedoch leider nicht umgesetzt worden.

Nachfolgend die wichtigsten Facts:

* Einführung der „Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“, einer neuen Sonderform der GmbH ohne Mindeststammkapital. Der Zusatz „haftungsbeschränkt“ darf allerdings nicht abgekürzt werden, die kürzeste zulässige Schreibweise „UG (haftungsbeschränkt)“ wirkt etwas sperrig.
* Die „UG (haftungsbeschränkt)“ muß in jedem Wirtschaftsjahr eine Zwangsrücklage i. H. v. 25% des Gewinns bilden, bis der Betrag von EUR 25.000 erreicht ist. Der Gewinn steht den Gesellschaftern mithin nicht uneingeschränkt zur Verfügung.
* Die GmbH darf (analog zur englischen Limited) ihren tatsächlichen Verwaltungssitz ins Ausland verlegen, muß also keine inländische Zustellanschrift mehr unterhalten.
* Den sog. Firmenbestattern soll ihr – oft rechtswidriges – Tun dadurch erschwert werden, daß künftig die an den im Handelsregister eingetragenen Firmensitz gerichteten Sendungen auch dann als zugestellt gelten, wenn dort eine Zustellung faktisch unmöglich ist.
* Die Insolvenzantragspflicht erstreckt sich bei einer führungslosen GmbH auch auf den/die Gesellschafter. Hierin liegt eine wesentliche Verschärfung der Gesellschafterhaftung.

Die e|m|s Unternehmensberatung GmbH & Co. KG verfügt jederzeit über eine Vielzahl von bereits gegründeter und im Handelregister eingetragener Unternehmergesellschaften („UG“) welche als Vorratsgesellschaft oder Firmenmantel erworben werden können.