Vorratsgesellschaft als englische Limited oder Limited & Co. KG kaufen

Sie möchten die Gründungsphase für eine englische Limited verkürzen? Dann sind Sie bei uns genau richtig. Wir verfügen über einen Pool an bereits vorgegründeten Limited sowie Ltd. & Co. KGs, die Ihnen zur sofortigen Übernahme bereitstehen.
Unsere Vorratsgesellschaften wurden ordnungsgemäß gegründet und im deutschen sowie englischen Handelsregister eingetragen. Selbstverständlich haben unsere Gesellschaften bisher keine geschäftlichen Tätigkeiten ausgeübt, so dass sie frei von Verbindlichkeiten gegenüber Dritten sind.

Aber welche Rechtsform passt besser zu Ihnen und Ihrer Geschäftsidee? Im Folgenden werden sowohl die Limited als auch die Ltd. & Co. KG kurz gegenübergestellt.

Limited

In England ist die Limited, abgekürzt auch als Ltd., die beliebteste Rechtsform. Der größte Vorteil der Limited liegt in der Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftsvermögen, ohne Notwendigkeit ein Mindestkapital der Gesellschaft einzuzahlen. Eine Gründung einer Limited ist so theoretisch ab einem Pfund als Mindesteinlage denkbar, wobei auch die Haftung gleichzeitig ebenso darauf begrenzt ist. Damit verbunden ist ebenso der Ausschluss der Haftung mit dem Privatvermögen. Die englische Limited besteht grundsätzlich aus drei Organen: Shareholder (Gesellschafter/Anteilseigner), Director (Geschäftsführer) und Company Secretary (Verwalter). Der Director hat dabei das ausschließliche Recht die Limited gegenüber Dritten zu vertreten, also beispielsweise Verträge im Namen der Limited zu schließen. Er ist auch dafür verantwortlich, dass gegenüber Behörden wichtige Erklärungen fristgemäß eingereicht werden. Der Secretary verwaltet und führt alle administrativen Tätigkeiten aus, kann aber die Limited nur gegenüber Behörden vertreten. Er muss auch nicht in England leben und kann jede juristische oder natürliche Person sein. Der Secretary kann jedoch nicht zugleich auch Director sein, seit 2008 gibt es allerdings auch keine Pflicht mehr einen Secretary zwangsläufig zu benennen. Die Shareholder sind die Eigentümer der Limited und sind jedoch nicht zur Vertretung der Limited befugt. Oberstes Organ der Limited ist, neben Director und Secretary, die Gesellschafterversammlung. Die Gesellschafterversammlung ernennt beispielsweise den Director oder entscheidet über eine Namensänderung der Limited. Der Director wirkt dann als Vertreter der Gesellschafterversammlung.

Limited & Co. KG (Ltd. & Co. KG)

Die Ltd. & Co. KG ist eine Mischform aus zwei verschiedenen Rechtsformen, aus einer klassischen Limited (Ltd.) und aus einer Kommanditgesellschaft (KG). Die Kommanditgesellschaft ist eine Personengesellschaft, bei der es zwei Formen von Shareholdern gibt. Der Komplementär, der mit seinem gesamten Vermögen haftet und der Kommanditist, der lediglich in Höhe seiner Einlage haftet. Bei einer Ltd. & Co. KG wird die Limited als Komplementär eingesetzt und daneben gibt es ein oder mehrere Kommanditisten.

Bei der Ltd. & Co. KG sind folgende Vorteile gegenüber der klassischen Limited (mit deutscher Niederlassung) zu nennen:
• Niedrigere Gewinnbesteuerung
• Voller Verlustabzug beim Gesellschafter
• Weniger Verwaltungsaufwand in England
• Besserstellung der Gesellschafter im Insolvenzfall
• Kommanditisten ohne Stimmrechte
• Bestehender Geschäftsbetrieb kann leichter eingebracht werden
• Keine Gefahr verdeckter Gewinnausschüttung
• Mehr Kundenvertrauen, dank deutscher Rechtsform
• Spätere Umwandlung in beispielsweise „GmbH & Co. KG“ leicht möglich

Sie sind an dem Kauf einer Vorratsgesellschaft als Limited oder Ltd. & Co. KG interessiert? Dann kontaktieren Sie uns. Als einer der führenden Anbieter in dem deutschsprachigen Raum sind wir ein kompetenter und zuverlässiger Partner für Ihr Geschäftsvorhaben. Wir beraten Sie gern!

Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie auch auf unserer Seite: e|m|s – UK Vorratsgesellschaften

Vorratsgesellschaft als Corporation oder L.L.C. in den USA kaufen

Für einen Eintritt in den amerikanischen Markt bietet sich statt einer Neugründung, die teilweise mit langen Wartezeiten und bürokratischem Aufwand verbunden ist, der Kauf einer Vorratsgesellschaft an. Die bereits vorgegründeten Gesellschaften stehen Ihnen zur sofortigen Übernahme zur Verfügung. Ein enormer Vorteil ist dabei ohne Zweifel, dass Ihnen niemand unterstellen kann, eine Firma nur aus Gründen der Steueroptimierung gegründet zu haben. In den USA gibt es viele Bundesstaaten mit steuerlichen attraktiven Gestaltungsmöglichkeiten, gerade auch für ausländische Investoren. Wir als e|m|s Unternehmensberatung verfügen sowohl im In- als auch im Ausland über eben solche Vorratsgesellschaften. Sie sind daran interessiert in den USA zu gründen und möchten unmittelbar in den amerikanischen Markt einsteigen? Dann kontaktieren Sie uns. Als führender Anbieter im deutschsprachigen Raum bieten wir Ihnen den Erwerb von Vorratsgesellschaften in den USA bereits seit mehreren Jahren an. Wir sind auf diesem Gebiet ein kompetenter Partner und können Sie aufgrund unserer langjährigen Erfahrungen umfangreich beraten und unterstützen. Unsere Vorratsgesellschaften mit der Rechtsform Corporation (AG) oder LLC (GmbH) wurden ordnungsgemäß gegründet und rechtsgültig in den jeweiligen Bundesstaaten eingetragen. Selbstverständlich haben die Gesellschaften bisher keine geschäftlichen Tätigkeiten ausgeübt, sodass Sie frei von Verbindlichkeiten gegenüber Dritten sind.

Wir gründen vorwiegend in vier Bundesstaaten der USA: Florida, Oregon, Nevada und Delaware. Wobei Delaware einer der beliebtesten Gründungsstandorte ist. Obwohl Delaware gerade einmal 917.000 Einwohner zählt, ist der Bundesstaat, Amerikas beliebteste Steueroase, auch für ausländische Investoren. Der zweitkleinste Bundesstaat behauptet selbstbewusst, und dass zurecht, die größte Unternehmenshauptstadt der USA zu sein. Mehr als eine Million Unternehmen sind in Delaware registriert, darunter 64 Prozent der 500 weltweit größten börsennotierten Konzerne. Viele Vorteile, die für eine Wahl einer Vorratsgesellschaft in Delaware sprechen und von denen auch Sie profitieren können. Auch wir von der e|m|s Unternehmensberatung empfehlen Delaware als Standort in den USA, vor allem wegen seines hervorragenden Unternehmensrechtes und der optimalen steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten.

Ihre Vorteile bei dem Kauf einer unserer Vorratsgesellschaften in den USA:

 Zeitsparend & sofort handlungsfähig
Bei dem Erwerb einer unserer US-Vorratsgesellschaften ist der Einsatz der US Firma innerhalb weniger Stunden möglich. Alle Gesellschaften sind bereits rechtsgültig im Firmenregister des jeweiligen US-Bundesstaates eingetragen.
 Keine Vorbelastungen
Auf den vorgegründeten Corporations bestehen keinerlei Belastungen von wirtschaftlichen Aktivitäten, da sie noch nie aktiv waren seit der Gründung. Sie sind somit auch frei von jeglichen Verbindlichkeiten.
 Einfache Abwicklung
Sie müssen sich nicht mit vielen Formalien befassen – alle wichtigen Formalitäten haben wir bereits für Sie übernommen und juristisch prüfen lassen. Wir liefern alle Gesellschaften per Kurierdienst mit sämtlichen Unterlagen inkl. Gründungsurkunde, Apostille, der Bylaws (Verfassung der Gesellschaft), Articles of Incorporation (Satzung), Protokoll der ersten Aufsichtsratssitzung, notarisierte Vollmacht, sowie Aktienzertifikate und Metallprägesiegel.
 Flexible Struktur
Die vorgegründeten Firmen verfügen seit der Gründung über einen bestimmten Firmennamen. Die Namensänderung einer Corporation oder LLC ist jedoch jederzeit möglich. Die Gesellschaften sind ebenso wenig in ihren Tätigkeiten zweckgebunden.

Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie auch auf unserer Seite: e|m|s – Firmengründung in den USA