Vorratsgesellschaft als englische Limited oder Limited & Co. KG kaufen

Sie möchten die Gründungsphase für eine englische Limited verkürzen? Dann sind Sie bei uns genau richtig. Wir verfügen über einen Pool an bereits vorgegründeten Limited sowie Ltd. & Co. KGs, die Ihnen zur sofortigen Übernahme bereitstehen.
Unsere Vorratsgesellschaften wurden ordnungsgemäß gegründet und im deutschen sowie englischen Handelsregister eingetragen. Selbstverständlich haben unsere Gesellschaften bisher keine geschäftlichen Tätigkeiten ausgeübt, so dass sie frei von Verbindlichkeiten gegenüber Dritten sind.

Aber welche Rechtsform passt besser zu Ihnen und Ihrer Geschäftsidee? Im Folgenden werden sowohl die Limited als auch die Ltd. & Co. KG kurz gegenübergestellt.

Limited

In England ist die Limited, abgekürzt auch als Ltd., die beliebteste Rechtsform. Der größte Vorteil der Limited liegt in der Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftsvermögen, ohne Notwendigkeit ein Mindestkapital der Gesellschaft einzuzahlen. Eine Gründung einer Limited ist so theoretisch ab einem Pfund als Mindesteinlage denkbar, wobei auch die Haftung gleichzeitig ebenso darauf begrenzt ist. Damit verbunden ist ebenso der Ausschluss der Haftung mit dem Privatvermögen. Die englische Limited besteht grundsätzlich aus drei Organen: Shareholder (Gesellschafter/Anteilseigner), Director (Geschäftsführer) und Company Secretary (Verwalter). Der Director hat dabei das ausschließliche Recht die Limited gegenüber Dritten zu vertreten, also beispielsweise Verträge im Namen der Limited zu schließen. Er ist auch dafür verantwortlich, dass gegenüber Behörden wichtige Erklärungen fristgemäß eingereicht werden. Der Secretary verwaltet und führt alle administrativen Tätigkeiten aus, kann aber die Limited nur gegenüber Behörden vertreten. Er muss auch nicht in England leben und kann jede juristische oder natürliche Person sein. Der Secretary kann jedoch nicht zugleich auch Director sein, seit 2008 gibt es allerdings auch keine Pflicht mehr einen Secretary zwangsläufig zu benennen. Die Shareholder sind die Eigentümer der Limited und sind jedoch nicht zur Vertretung der Limited befugt. Oberstes Organ der Limited ist, neben Director und Secretary, die Gesellschafterversammlung. Die Gesellschafterversammlung ernennt beispielsweise den Director oder entscheidet über eine Namensänderung der Limited. Der Director wirkt dann als Vertreter der Gesellschafterversammlung.

Limited & Co. KG (Ltd. & Co. KG)

Die Ltd. & Co. KG ist eine Mischform aus zwei verschiedenen Rechtsformen, aus einer klassischen Limited (Ltd.) und aus einer Kommanditgesellschaft (KG). Die Kommanditgesellschaft ist eine Personengesellschaft, bei der es zwei Formen von Shareholdern gibt. Der Komplementär, der mit seinem gesamten Vermögen haftet und der Kommanditist, der lediglich in Höhe seiner Einlage haftet. Bei einer Ltd. & Co. KG wird die Limited als Komplementär eingesetzt und daneben gibt es ein oder mehrere Kommanditisten.

Bei der Ltd. & Co. KG sind folgende Vorteile gegenüber der klassischen Limited (mit deutscher Niederlassung) zu nennen:
• Niedrigere Gewinnbesteuerung
• Voller Verlustabzug beim Gesellschafter
• Weniger Verwaltungsaufwand in England
• Besserstellung der Gesellschafter im Insolvenzfall
• Kommanditisten ohne Stimmrechte
• Bestehender Geschäftsbetrieb kann leichter eingebracht werden
• Keine Gefahr verdeckter Gewinnausschüttung
• Mehr Kundenvertrauen, dank deutscher Rechtsform
• Spätere Umwandlung in beispielsweise „GmbH & Co. KG“ leicht möglich

Sie sind an dem Kauf einer Vorratsgesellschaft als Limited oder Ltd. & Co. KG interessiert? Dann kontaktieren Sie uns. Als einer der führenden Anbieter in dem deutschsprachigen Raum sind wir ein kompetenter und zuverlässiger Partner für Ihr Geschäftsvorhaben. Wir beraten Sie gern!

Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie auch auf unserer Seite: e|m|s – UK Vorratsgesellschaften

Vorratsgesellschaft als Corporation oder L.L.C. in den USA kaufen

Für einen Eintritt in den amerikanischen Markt bietet sich statt einer Neugründung, die teilweise mit langen Wartezeiten und bürokratischem Aufwand verbunden ist, der Kauf einer Vorratsgesellschaft an. Die bereits vorgegründeten Gesellschaften stehen Ihnen zur sofortigen Übernahme zur Verfügung. Ein enormer Vorteil ist dabei ohne Zweifel, dass Ihnen niemand unterstellen kann, eine Firma nur aus Gründen der Steueroptimierung gegründet zu haben. In den USA gibt es viele Bundesstaaten mit steuerlichen attraktiven Gestaltungsmöglichkeiten, gerade auch für ausländische Investoren. Wir als e|m|s Unternehmensberatung verfügen sowohl im In- als auch im Ausland über eben solche Vorratsgesellschaften. Sie sind daran interessiert in den USA zu gründen und möchten unmittelbar in den amerikanischen Markt einsteigen? Dann kontaktieren Sie uns. Als führender Anbieter im deutschsprachigen Raum bieten wir Ihnen den Erwerb von Vorratsgesellschaften in den USA bereits seit mehreren Jahren an. Wir sind auf diesem Gebiet ein kompetenter Partner und können Sie aufgrund unserer langjährigen Erfahrungen umfangreich beraten und unterstützen. Unsere Vorratsgesellschaften mit der Rechtsform Corporation (AG) oder LLC (GmbH) wurden ordnungsgemäß gegründet und rechtsgültig in den jeweiligen Bundesstaaten eingetragen. Selbstverständlich haben die Gesellschaften bisher keine geschäftlichen Tätigkeiten ausgeübt, sodass Sie frei von Verbindlichkeiten gegenüber Dritten sind.

Wir gründen vorwiegend in vier Bundesstaaten der USA: Florida, Oregon, Nevada und Delaware. Wobei Delaware einer der beliebtesten Gründungsstandorte ist. Obwohl Delaware gerade einmal 917.000 Einwohner zählt, ist der Bundesstaat, Amerikas beliebteste Steueroase, auch für ausländische Investoren. Der zweitkleinste Bundesstaat behauptet selbstbewusst, und dass zurecht, die größte Unternehmenshauptstadt der USA zu sein. Mehr als eine Million Unternehmen sind in Delaware registriert, darunter 64 Prozent der 500 weltweit größten börsennotierten Konzerne. Viele Vorteile, die für eine Wahl einer Vorratsgesellschaft in Delaware sprechen und von denen auch Sie profitieren können. Auch wir von der e|m|s Unternehmensberatung empfehlen Delaware als Standort in den USA, vor allem wegen seines hervorragenden Unternehmensrechtes und der optimalen steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten.

Ihre Vorteile bei dem Kauf einer unserer Vorratsgesellschaften in den USA:

 Zeitsparend & sofort handlungsfähig
Bei dem Erwerb einer unserer US-Vorratsgesellschaften ist der Einsatz der US Firma innerhalb weniger Stunden möglich. Alle Gesellschaften sind bereits rechtsgültig im Firmenregister des jeweiligen US-Bundesstaates eingetragen.
 Keine Vorbelastungen
Auf den vorgegründeten Corporations bestehen keinerlei Belastungen von wirtschaftlichen Aktivitäten, da sie noch nie aktiv waren seit der Gründung. Sie sind somit auch frei von jeglichen Verbindlichkeiten.
 Einfache Abwicklung
Sie müssen sich nicht mit vielen Formalien befassen – alle wichtigen Formalitäten haben wir bereits für Sie übernommen und juristisch prüfen lassen. Wir liefern alle Gesellschaften per Kurierdienst mit sämtlichen Unterlagen inkl. Gründungsurkunde, Apostille, der Bylaws (Verfassung der Gesellschaft), Articles of Incorporation (Satzung), Protokoll der ersten Aufsichtsratssitzung, notarisierte Vollmacht, sowie Aktienzertifikate und Metallprägesiegel.
 Flexible Struktur
Die vorgegründeten Firmen verfügen seit der Gründung über einen bestimmten Firmennamen. Die Namensänderung einer Corporation oder LLC ist jedoch jederzeit möglich. Die Gesellschaften sind ebenso wenig in ihren Tätigkeiten zweckgebunden.

Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie auch auf unserer Seite: e|m|s – Firmengründung in den USA

Gründung einer GmbH: Vorratsgesellschaften

Die Gründung einer GmbH läuft grundsätzlich immer nach ein und demselben Schema ab. Die zwei groben Schritte sind der Abschluss des Gesellschaftsvertrages und die Anmeldung und Eintragung ins Handelsregister.

I. Gesellschaftsvertrag

Der Gesellschaftsvertrag, auch Satzung genannt, regelt alle wichtigen Fragen zu allen Belangen der Gesellschaft, die gegründet werden soll und muss daher bestimmte Mindestangaben enthalten. Dazu zählen:

• Name der Gesellschaft (hierbei ist zu beachten, dass keine Namen gewählt werden dürfen die bereits für andere geschützt sind, die firmenrechtliche Vorprüfung nimmt dann die IHK in der jeweiligen Gründungsstadt vor)
• Sitz der Gesellschaft, dieser ist innerhalb Deutschlands frei wählbar, der Verwaltungssitz kann sich hiervon unterscheiden
• Gegenstand (Zweck) des Unternehmens (es gibt Gesellschaftszwecke bei denen die Erlaubnis geprüft werden muss, z.B. Konzessionen)
• Betrag des Stammkapitals, dieser Betrag muss sich auf mindestens 25.000 EUR belaufen und deutlich machen, wie sich dieser auf die Gründer aufteilt

Neben diesen Mindestangaben können und sollten auch noch weitere optionale Regelungsmöglichkeiten in dem Vertrag festgehalten werden. Diese Regelungen können betreffen:

• Vorgehen bei Auflösen der Gesellschaft
• Regelungen zur Geschäftsführung
• Verkaufsrechte
• Einziehung von Gesellschaftsanteilen
• Stimmrechte
• Übernahme der Gründungskosten

Das wichtigste Organ der neuen Gesellschaft ist die Gesellschafterversammlung, gegründet aus den ersten Gesellschaftern. Die Stimmrechte der Gesellschafter richten sich nach der Höhe ihrer Geschäftsanteile, sofern keine Vorzugsstimmrechte vereinbart wurden. Üblicherweise wird die Einlage durch Bargeld getätigt. Wenn im Gesellschaftsvertrag nicht abweichend vereinbart, sind auch Sacheinlagen mit entsprechendem Wert denkbar, z.B. durch Grundstücke.

Da der Gesellschaftsvertrag für die Gesellschafter von besonderer Bedeutung ist, muss dieser durch einen Notar beurkundet werden.

II. Anmeldung und Eintragung ins Handelsregister

Nach der notariellen Beurkundung des Gesellschaftsvertrages besteht die GmbH als Vor-GmbH, an die dann auch die Einlagen zu zahlen sind. Dabei müssen insgesamt 12.500 EUR, 50% des Stammkapitals und auf jeden Geschäftsanteil mindestens ein Viertel des Nennbetrages eingezahlt werden. Bei Sacheinlagen sind diese dann entsprechend an die Vor-GmbH zu übertragen, bei diesem Vorgang muss zusätzlich allerdings ein Sachgründungsbericht erstellt werden.

Die Gesellschaft ist dann durch den oder die neuen Geschäftsführer zum Handelsregister anzumelden. Dies erfolgt ebenfalls durch den Notar.

Mit der Anmeldung müssen Sie folgende Unterlagen einreichen:

• Gesellschaftsvertrag
• Bestellung der Geschäftsführer (soweit nicht im Gesellschaftsvertrag benannt)
• Gesellschafterliste
• Sachgründungsbericht und Prüfbericht (sofern eine Sachgründung stattgefunden hat)

Zusätzlich werden noch folgende Angaben und Versicherungen eingefordert:

• Zahlung der Einlagen zur freien Verfügung der Geschäftsführer
• Belehrung der Geschäftsführer und Versicherung, dass keine Hinderungsgründe bestehen
• Inländische Geschäftsanschrift
• Vertretungsbefugnis der Geschäftsführer

Anschließend werden die eingereichten Unterlagen durch das Registergericht entsprechend geprüft. Bestehen keine Zweifel der abgegebenen Versicherungen, wird die Gesellschaft in das Handelsregister durch das Registergericht eingetragen. Dieser Vorgang ist gleichbedeutend mit der wirksamen Errichtung der Gesellschaft. Damit entsteht auch die Haftung der Gesellschaft nach außen und ist durch das Gesellschaftsvermögen begrenzt.

Hinzu kommen allerdings noch weitere Anmeldeformalitäten bei der Gründung einer GmbH, die zu beachten sind. So muss beispielsweise Kontakt mit dem Finanzamt aufgenommen werden. Dort ist es erforderlich, einen Gründungsfragebogen mit sämtlichen Informationen bezüglich der Gesellschaft vorzuweisen.

Von großer Bedeutung ist aber auch die Erstellung einer Eröffnungsbilanz.

Gerade in der Gründungsphase sind viele solcher Formalitäten und Anmeldungen notwendig, die aber viel Zeit in Anspruch nehmen.

Das Gründungsverfahren der GmbH bis zur Eintragung der Gesellschaft in das jeweilige Handelsregister beansprucht in der Regel zwischen 4-8 Wochen je nach Registergericht und Bundesland.

Gründungserleichterung: Die Vorrats-GmbH

Dieser eben dargestellte, sehr komplexe Vorgang, über die Gründung einer GmbH, ist aufwendig und vor allem sehr zeitintensiv. Wertvolle Zeit, die verloren geht und in der Sie schon ihre Geschäftsidee hätten verwirklichen können. Aber: Wir helfen Ihnen gern dabei, diese unnötige Zeit einzusparen und gleich voll durchzustarten.

Ob eine Neugründung, Umstrukturierung oder Ausgliederung – mit einer unserer Vorratsgesellschaften sind Sie sofort startklar.
Bei unseren Vorrats-GmbHs, auch Vorratsgesellschaft genannt, handelt es sich um Firmen, die bereits vollständig gegründet wurden, inklusive einer Eintragung in das Handelsregister. Diese Firmen haben bisher noch keine aktiven Geschäftstätigkeiten aufgenommen, verfügen jedoch bereits über eine eigene Rechtspersönlichkeit (juristische Person). Eine solche Vorratsgesellschaft können Sie binnen 24 Stunden übernehmen und sind damit sofort handlungsfähig.

Nach der Übernahme einer unserer Vorratsgesellschaften können Sie selbstverständlich den Firmennamen, den Zweck und falls gewünscht oder erforderlich auch den Firmensitz ändern. Sie können aber auch alles so belassen, denn bei der Gründung einer GmbH verwenden wir einen Firmenzweck, der erlaubt verschiedenen Tätigkeiten nachzugehen. Nach der Übernahme können Sie sofort rechtswirksam Verträge abschließen.

Unsere Vorrats-GmbHs stehen derzeit an 10 Gründungsstandorten für Sie zur Verfügung, unter anderem in Berlin, München, Frankfurt und Leipzig.

Wenn Sie Zeit sparen wollen und von der Möglichkeit einer Vorratsgesellschaft profitieren möchten, dann kontaktieren Sie uns und wir informieren Sie gern über weitere Details und beraten Sie !

Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie auch auf unserer Seite:e|m|s – Vorratsgesellschaften

 

Vorratsgesellschaft als Limited oder Ltd. & Co. KG kaufen

Die Private Company Limited by Shares (Ltd., Limited)

Die englische Limited gehört zu den Rechtsform-Klassikern und erfreut sich in ganz Europa und auch in Deutschland großer Beliebtheit. Ob als Träger eines operativ tätigen Unternehmens, als Holdinggesellschaft oder etwa als Komplementärin einer Ltd. & Co. KG – die Einsatzbereiche für eine Limited sind vielfältig.
Den Prozess einer Neugründung können Sie mit uns umgehen. Denn die e|m|s Unternehmensberatung hält für Sie jederzeit bereits Vorratsgesellschaften in Form einer Limited oder Ltd. & Co KG zum Kauf bereit.

Ihre Vorteile:

Unsere Vorratsgesellschaften

• sind voll geschäftsfähig
• haben bereits eine Steuernummer vom englischen Finanzamt
• sind im englischen Zentralhandelsregister (Companies House) eingetragen
• sind nicht gewerblich tätig gewesen
• sind frei von Verbindlichkeiten und anderen Lasten
• können sofort ohne Notar übertragen werden
• verfügen über eine gesetzlich vorgeschriebene registrierte Büroadresse (Registered Office) in Großbritannien. Die registrierte Büroadresse steht der Limited auch nach der Übertragung mit Post-Service zur Verfügung.

Haben Sie noch Fragen zur Ltd. oder Limited & Co. KG oder interessieren Sie sich für ein unverbindliches Angebot? Dann kontaktieren Sie uns einfach. Gerne sind wir für Sie da.

Mantelgesellschaft oder Vorratsgesellschaft kaufen – Firmenmantel für Existenzgründer

Alternativ zur Neugründung einer GmbH oder AG besteht die Möglichkeit eine bestehende Kapitalgesellschaft zu übernehmen. Der Kauf einer solchen Mantel- bzw. Vorratsgesellschaft z.B. als AG oder GmbH bringt verschiedene Vorteile mit sich.

Was ist eine Mantelgesellschaft?

Eine Mantelgesellschaft ist eine Firma, die ihre Geschäftstätigkeit eingestellt hat und deren Vermögenswerte verflüssigt wurden. Man spricht dabei auch von einer inaktiven Gesellschaft oder von einem Gesellschaftsmantel.

Die Vor- und Nachteile eines Firmenmantelkaufs

Die käufliche Übernahme eines Mantels hat den Vorteil, dass die Gesellschaft bereits existiert, sodass keine Gründer benötigt werden. Zudem entfällt die Gründerhaftung, welche bei einer Neugründung ein latentes Risiko für den/die Unternehmensgründer darstellt. Die Übertragung eines Mantels ist einfach und schnell notariell durchführbar.

Die Bonität der Gesellschaft wird üblicherweise unter anderem auch vom Alter der GmbH oder AG abhängig gemacht. So erhalten neugegründete Aktiengesellschaften in der Regel weniger Kredit als ältere Gesellschaften, selbst wenn bei der Mantelgesellschaft Zweck, Sitz und Firmenname geändert wurden.

Da ein Mantelkauf jedoch durchaus auch mit Nachteilen behaftet sein kann, sollten Sie unbedingt unsere Kenntnisse und Erfahrungen im Rahmen eines unverbindlichen Gesprächs nutzen. Jeder einzelne Fall hat seine Besonderheit, doch wir finden selbst dann eine gute Lösung, wenn es schwierig wird.

Beispiel für den Einsatz eines Firmenmantels oder Vorratsgesellschaft

Der Vertragspartner verlangt von Ihnen eine juristische Person als Vertragspartei oder Sie möchten diesen Vertrag einfach aus strategischen Gründen nicht selbst als juristische Person eingehen? Mit einer Mantel- bzw. Vorratsgesellschaft sind Sie sofort handlungsfähig und haben die Möglichkeit, unverzüglich Verträge abzuschliessen.

Die e|m|s Unternehmensberatung GmbH & Co. KG bietet Ihnen laufend unterschiedliche inaktive Gesellschaften an, die sofort handlungsfähig sind. Selbstverständlich können wir aber auch eine bestehende Mantelgesellschaft nach Ihren Wünschen anpassen. Der Firmensitz, der Firmenname und auch der Firmenzweck dürfen nämlich jederzeit beliebig geändert werden. Diese Modifikationen werden von unserem Notar beurkundet und beim Handelsregister zur Eintragung eingereicht.

Wir führen eine Liste mit verfügbaren GmbH`s und Aktiengesellschaften, aus der das Gründungsjahr, der Unternehmensgegenstand und die Stadt / Bundesland, in welchem die jeweilige GmbH oder AG ihren Sitz hat, ersichtlich sind. Hier geht’s zu den Angeboten -> http://www.emskg.de/vorratsgesellschaft_gmbh.php

Sie möchten Ihre Firma (Firmenmantel, geschäftlich aktives Unternehmen oder Vorratsgesellschaft – GmbH oder AG) verkaufen?

Die Vorgehensweise zum Verkauf Ihrer Gesellschaft mit uns: Sie teilen uns mit, dass Sie Ihre Gesellschaft verkaufen möchten. Wir senden Ihnen unsere Informationen und die Checkliste zum Verkauf Ihrer Gesellschaft.

Um für einen Kauf-Interessenten eine schnelle und reibungslose Abwicklung zu ermöglichen, benötigen wir möglichst vollständige Unterlagen der Gesellschaft. Je vollständiger und aktueller der Stand der Unterlagen ist, desto höher sind die Chancen des Verkaufs.

Sie sind und bleiben als Auftraggeber berechtigt, Ihre Firma jederzeit an einen eigenen Interessenten zu veräußern und auch die Dienste anderer Vermittler in Anspruch zu nehmen.

Ihr Service-Vorteil: mit uns – der e|m|s Unternehmensberatung GmbH & Co. KG – haben Sie einen sehr erfahrenen Partner an Ihrer Seite. Seit 1996 sind wir im Bereich Gesellschaftskauf und -verkauf tätig.

Wir unterstützen Sie bei der Kaufpreisfindung, achten auf eine sichere Kaufpreiszahlung und zur Vermeidung von Haftungsrisiken auf eine ordnungsgemäße Übertragung bei vorhandenem Gesellschaftsvermögen. Wir unterstützen Sie auf Wunsch bei der Erstellung Ihres Schriftwechsels für die Übergabe und von evtl. noch fehlender, aber zum reibungslosen Verkauf erforderlicher Unterlagen der Gesellschaft. Auf Wunsch begleiten wir Sie zum notariellen Verkaufstermin oder treten in Vollmacht für Sie auf, falls Sie den Notartermin nicht wahrnehmen können. Wir helfen bei der Organisation der Vorgehensweise sowohl auf der Käufer- und Verkäuferseite als auch auf der Seite einbezogener Personen wie Notar, Ihr Steuerberater, Rechtsanwalt etc. in allen zum erfolgreichen Verkauf erforderlichen Schritten.

Vorratsgesellschaft kaufen z.B. als Vorrats-GmbH, AG oder S.E. schnell und unkompliziert

Eine so genannte „Vorratsgesellschaft“ für verschiedene Geschäftszwecke zu übernehmen, etwa als Vorrats-GmbH, GmbH & Co. KG, AG oder S.E. ist für alle bedeutsam, die ein neue Geschäft starten wollen und die „in Gründungs-Phase“ umgehen möchten oder müssen.

Bei Vorratsgesellschaften handelt es sich um inaktive Gesellschaften, die nur zu dem Zweck gegründet wurden, im Bedarfsfall an einen Interessanten verkauft zu werden. Eine solche „Vorratsgesellschaft“ ist etwa dann interessant, wenn der betreffende Erwerber zügig einen Rechtsträger mit Haftungsbeschränkung (auf das Gesellschaftsvermögen) benötigt, um mittels dieses Rechtsträgers eine neue Geschäftstätigkeit zu starten oder ein anderes Wirtschaftsgut, etwa eine Unternehmensbeteiligung oder z.B. eine Immobilie, zu erwerben oder ein zu separierendes Projekt zu starten. Bei Vorratsgesellschaften handelt es sich daher regelmäßig um Kapitalgesellschaften in der Rechtsform der GmbH oder der AG. Sie werden zunächst mit dem gesetzlich vorgeschriebenen Mindestkapital gegründet. Unternehmenszweck ist die „Verwaltung eigenen Vermögens“. Die Vorratsgesellschaft entfaltet zunächst keine eigene Geschäftstätigkeit. Der Gründer hält sie auf Abruf bereit (also auf „Vorrat“), damit sie durch einen Interessenten erworben werden kann.
Die Vorteile bei der Übernahme einer Vorratsgesellschaft

• Erwerber erhalten eine im Handelsregister eingetragene und sofort voll handlungsfähige Gesellschaft
• Notarielle Garantie, dass keine Altlasten vorhanden sind
• Sie vermeiden den Zusatz „in Gründung“
• Die Satzung wird direkt auf das neue Unternehmen und die neuen Interessen zugeschnitten
• Erwerber umgehen die persönliche Haftung während der Gründungsphase
• das Unternehmen ist sofort in einer marktfähigen Rechtsform aufgestellt.

Gern sind wir Ihnen bei der Übernahme einer Vorratsgesellschafte behilflich und unterbreiten Ihnen entsprechende Angebote.