Warum eine Vorratsgesellschaft kaufen?

Die e|m|s Unternehmensberatung GmbH & Co. KG verkauft im europäischen Raum Vorratsgesellschaften an den geeigneten, traditionellen und sicheren Standorten:

Deutschland, Schweiz, England, Zypern, Tschechien und Slowakei.

Im außereuropäischen Raum bieten wir den Verkauf von Vorratsgesellschaften an in:

Hong Kong, Belize, Seychellen und den USA als Corporation oder LLC.

Wir übertragen die Vorratsgesellschaften professionell, sicher und schnell.  Erfahrene Unternehmensberater stehen Ihnen dabei beratend und in der Abwicklung zur Seite.

Auch nach dem Kauf einer Vorratsgesellschaft können sie optionale Servicedienste für die Domizilierung, Verwaltung, Geschäftsführung und steuerrechtliche Verpflichtungen in Anspruch nehmen.

Vorratsgesellschaften sind der einfachste Weg, um ohne Haftungsrisiko sofort handlungsfähig zu sein.

Unsere Vorratsgesellschaften sind fertig gegründet, im Handelsregister eingetragen und waren noch nicht geschäftlich aktiv.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf unserer Webseite unter: http://www.emskg.de

Vorratsgesellschaft als Corporation oder L.L.C. in den USA kaufen

Für einen Eintritt in den amerikanischen Markt bietet sich statt einer Neugründung, die teilweise mit langen Wartezeiten und bürokratischem Aufwand verbunden ist, der Kauf einer Vorratsgesellschaft an. Die bereits vorgegründeten Gesellschaften stehen Ihnen zur sofortigen Übernahme zur Verfügung. Ein enormer Vorteil ist dabei ohne Zweifel, dass Ihnen niemand unterstellen kann, eine Firma nur aus Gründen der Steueroptimierung gegründet zu haben. In den USA gibt es viele Bundesstaaten mit steuerlichen attraktiven Gestaltungsmöglichkeiten, gerade auch für ausländische Investoren. Wir als e|m|s Unternehmensberatung verfügen sowohl im In- als auch im Ausland über eben solche Vorratsgesellschaften. Sie sind daran interessiert in den USA zu gründen und möchten unmittelbar in den amerikanischen Markt einsteigen? Dann kontaktieren Sie uns. Als führender Anbieter im deutschsprachigen Raum bieten wir Ihnen den Erwerb von Vorratsgesellschaften in den USA bereits seit mehreren Jahren an. Wir sind auf diesem Gebiet ein kompetenter Partner und können Sie aufgrund unserer langjährigen Erfahrungen umfangreich beraten und unterstützen. Unsere Vorratsgesellschaften mit der Rechtsform Corporation (AG) oder LLC (GmbH) wurden ordnungsgemäß gegründet und rechtsgültig in den jeweiligen Bundesstaaten eingetragen. Selbstverständlich haben die Gesellschaften bisher keine geschäftlichen Tätigkeiten ausgeübt, sodass Sie frei von Verbindlichkeiten gegenüber Dritten sind.

Wir gründen vorwiegend in vier Bundesstaaten der USA: Florida, Oregon, Nevada und Delaware. Wobei Delaware einer der beliebtesten Gründungsstandorte ist. Obwohl Delaware gerade einmal 917.000 Einwohner zählt, ist der Bundesstaat, Amerikas beliebteste Steueroase, auch für ausländische Investoren. Der zweitkleinste Bundesstaat behauptet selbstbewusst, und dass zurecht, die größte Unternehmenshauptstadt der USA zu sein. Mehr als eine Million Unternehmen sind in Delaware registriert, darunter 64 Prozent der 500 weltweit größten börsennotierten Konzerne. Viele Vorteile, die für eine Wahl einer Vorratsgesellschaft in Delaware sprechen und von denen auch Sie profitieren können. Auch wir von der e|m|s Unternehmensberatung empfehlen Delaware als Standort in den USA, vor allem wegen seines hervorragenden Unternehmensrechtes und der optimalen steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten.

Ihre Vorteile bei dem Kauf einer unserer Vorratsgesellschaften in den USA:

 Zeitsparend & sofort handlungsfähig
Bei dem Erwerb einer unserer US-Vorratsgesellschaften ist der Einsatz der US Firma innerhalb weniger Stunden möglich. Alle Gesellschaften sind bereits rechtsgültig im Firmenregister des jeweiligen US-Bundesstaates eingetragen.
 Keine Vorbelastungen
Auf den vorgegründeten Corporations bestehen keinerlei Belastungen von wirtschaftlichen Aktivitäten, da sie noch nie aktiv waren seit der Gründung. Sie sind somit auch frei von jeglichen Verbindlichkeiten.
 Einfache Abwicklung
Sie müssen sich nicht mit vielen Formalien befassen – alle wichtigen Formalitäten haben wir bereits für Sie übernommen und juristisch prüfen lassen. Wir liefern alle Gesellschaften per Kurierdienst mit sämtlichen Unterlagen inkl. Gründungsurkunde, Apostille, der Bylaws (Verfassung der Gesellschaft), Articles of Incorporation (Satzung), Protokoll der ersten Aufsichtsratssitzung, notarisierte Vollmacht, sowie Aktienzertifikate und Metallprägesiegel.
 Flexible Struktur
Die vorgegründeten Firmen verfügen seit der Gründung über einen bestimmten Firmennamen. Die Namensänderung einer Corporation oder LLC ist jedoch jederzeit möglich. Die Gesellschaften sind ebenso wenig in ihren Tätigkeiten zweckgebunden.

Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie auch auf unserer Seite: e|m|s – Firmengründung in den USA

Gründung einer GmbH: Vorratsgesellschaften

Die Gründung einer GmbH läuft grundsätzlich immer nach ein und demselben Schema ab. Die zwei groben Schritte sind der Abschluss des Gesellschaftsvertrages und die Anmeldung und Eintragung ins Handelsregister.

I. Gesellschaftsvertrag

Der Gesellschaftsvertrag, auch Satzung genannt, regelt alle wichtigen Fragen zu allen Belangen der Gesellschaft, die gegründet werden soll und muss daher bestimmte Mindestangaben enthalten. Dazu zählen:

• Name der Gesellschaft (hierbei ist zu beachten, dass keine Namen gewählt werden dürfen die bereits für andere geschützt sind, die firmenrechtliche Vorprüfung nimmt dann die IHK in der jeweiligen Gründungsstadt vor)
• Sitz der Gesellschaft, dieser ist innerhalb Deutschlands frei wählbar, der Verwaltungssitz kann sich hiervon unterscheiden
• Gegenstand (Zweck) des Unternehmens (es gibt Gesellschaftszwecke bei denen die Erlaubnis geprüft werden muss, z.B. Konzessionen)
• Betrag des Stammkapitals, dieser Betrag muss sich auf mindestens 25.000 EUR belaufen und deutlich machen, wie sich dieser auf die Gründer aufteilt

Neben diesen Mindestangaben können und sollten auch noch weitere optionale Regelungsmöglichkeiten in dem Vertrag festgehalten werden. Diese Regelungen können betreffen:

• Vorgehen bei Auflösen der Gesellschaft
• Regelungen zur Geschäftsführung
• Verkaufsrechte
• Einziehung von Gesellschaftsanteilen
• Stimmrechte
• Übernahme der Gründungskosten

Das wichtigste Organ der neuen Gesellschaft ist die Gesellschafterversammlung, gegründet aus den ersten Gesellschaftern. Die Stimmrechte der Gesellschafter richten sich nach der Höhe ihrer Geschäftsanteile, sofern keine Vorzugsstimmrechte vereinbart wurden. Üblicherweise wird die Einlage durch Bargeld getätigt. Wenn im Gesellschaftsvertrag nicht abweichend vereinbart, sind auch Sacheinlagen mit entsprechendem Wert denkbar, z.B. durch Grundstücke.

Da der Gesellschaftsvertrag für die Gesellschafter von besonderer Bedeutung ist, muss dieser durch einen Notar beurkundet werden.

II. Anmeldung und Eintragung ins Handelsregister

Nach der notariellen Beurkundung des Gesellschaftsvertrages besteht die GmbH als Vor-GmbH, an die dann auch die Einlagen zu zahlen sind. Dabei müssen insgesamt 12.500 EUR, 50% des Stammkapitals und auf jeden Geschäftsanteil mindestens ein Viertel des Nennbetrages eingezahlt werden. Bei Sacheinlagen sind diese dann entsprechend an die Vor-GmbH zu übertragen, bei diesem Vorgang muss zusätzlich allerdings ein Sachgründungsbericht erstellt werden.

Die Gesellschaft ist dann durch den oder die neuen Geschäftsführer zum Handelsregister anzumelden. Dies erfolgt ebenfalls durch den Notar.

Mit der Anmeldung müssen Sie folgende Unterlagen einreichen:

• Gesellschaftsvertrag
• Bestellung der Geschäftsführer (soweit nicht im Gesellschaftsvertrag benannt)
• Gesellschafterliste
• Sachgründungsbericht und Prüfbericht (sofern eine Sachgründung stattgefunden hat)

Zusätzlich werden noch folgende Angaben und Versicherungen eingefordert:

• Zahlung der Einlagen zur freien Verfügung der Geschäftsführer
• Belehrung der Geschäftsführer und Versicherung, dass keine Hinderungsgründe bestehen
• Inländische Geschäftsanschrift
• Vertretungsbefugnis der Geschäftsführer

Anschließend werden die eingereichten Unterlagen durch das Registergericht entsprechend geprüft. Bestehen keine Zweifel der abgegebenen Versicherungen, wird die Gesellschaft in das Handelsregister durch das Registergericht eingetragen. Dieser Vorgang ist gleichbedeutend mit der wirksamen Errichtung der Gesellschaft. Damit entsteht auch die Haftung der Gesellschaft nach außen und ist durch das Gesellschaftsvermögen begrenzt.

Hinzu kommen allerdings noch weitere Anmeldeformalitäten bei der Gründung einer GmbH, die zu beachten sind. So muss beispielsweise Kontakt mit dem Finanzamt aufgenommen werden. Dort ist es erforderlich, einen Gründungsfragebogen mit sämtlichen Informationen bezüglich der Gesellschaft vorzuweisen.

Von großer Bedeutung ist aber auch die Erstellung einer Eröffnungsbilanz.

Gerade in der Gründungsphase sind viele solcher Formalitäten und Anmeldungen notwendig, die aber viel Zeit in Anspruch nehmen.

Das Gründungsverfahren der GmbH bis zur Eintragung der Gesellschaft in das jeweilige Handelsregister beansprucht in der Regel zwischen 4-8 Wochen je nach Registergericht und Bundesland.

Gründungserleichterung: Die Vorrats-GmbH

Dieser eben dargestellte, sehr komplexe Vorgang, über die Gründung einer GmbH, ist aufwendig und vor allem sehr zeitintensiv. Wertvolle Zeit, die verloren geht und in der Sie schon ihre Geschäftsidee hätten verwirklichen können. Aber: Wir helfen Ihnen gern dabei, diese unnötige Zeit einzusparen und gleich voll durchzustarten.

Ob eine Neugründung, Umstrukturierung oder Ausgliederung – mit einer unserer Vorratsgesellschaften sind Sie sofort startklar.
Bei unseren Vorrats-GmbHs, auch Vorratsgesellschaft genannt, handelt es sich um Firmen, die bereits vollständig gegründet wurden, inklusive einer Eintragung in das Handelsregister. Diese Firmen haben bisher noch keine aktiven Geschäftstätigkeiten aufgenommen, verfügen jedoch bereits über eine eigene Rechtspersönlichkeit (juristische Person). Eine solche Vorratsgesellschaft können Sie binnen 24 Stunden übernehmen und sind damit sofort handlungsfähig.

Nach der Übernahme einer unserer Vorratsgesellschaften können Sie selbstverständlich den Firmennamen, den Zweck und falls gewünscht oder erforderlich auch den Firmensitz ändern. Sie können aber auch alles so belassen, denn bei der Gründung einer GmbH verwenden wir einen Firmenzweck, der erlaubt verschiedenen Tätigkeiten nachzugehen. Nach der Übernahme können Sie sofort rechtswirksam Verträge abschließen.

Unsere Vorrats-GmbHs stehen derzeit an 10 Gründungsstandorten für Sie zur Verfügung, unter anderem in Berlin, München, Frankfurt und Leipzig.

Wenn Sie Zeit sparen wollen und von der Möglichkeit einer Vorratsgesellschaft profitieren möchten, dann kontaktieren Sie uns und wir informieren Sie gern über weitere Details und beraten Sie !

Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie auch auf unserer Seite:e|m|s – Vorratsgesellschaften

 

Sie möchten Ihre Firma (Firmenmantel, geschäftlich aktives Unternehmen oder Vorratsgesellschaft – GmbH oder AG) verkaufen?

Die Vorgehensweise zum Verkauf Ihrer Gesellschaft mit uns: Sie teilen uns mit, dass Sie Ihre Gesellschaft verkaufen möchten. Wir senden Ihnen unsere Informationen und die Checkliste zum Verkauf Ihrer Gesellschaft.

Um für einen Kauf-Interessenten eine schnelle und reibungslose Abwicklung zu ermöglichen, benötigen wir möglichst vollständige Unterlagen der Gesellschaft. Je vollständiger und aktueller der Stand der Unterlagen ist, desto höher sind die Chancen des Verkaufs.

Sie sind und bleiben als Auftraggeber berechtigt, Ihre Firma jederzeit an einen eigenen Interessenten zu veräußern und auch die Dienste anderer Vermittler in Anspruch zu nehmen.

Ihr Service-Vorteil: mit uns – der e|m|s Unternehmensberatung GmbH & Co. KG – haben Sie einen sehr erfahrenen Partner an Ihrer Seite. Seit 1996 sind wir im Bereich Gesellschaftskauf und -verkauf tätig.

Wir unterstützen Sie bei der Kaufpreisfindung, achten auf eine sichere Kaufpreiszahlung und zur Vermeidung von Haftungsrisiken auf eine ordnungsgemäße Übertragung bei vorhandenem Gesellschaftsvermögen. Wir unterstützen Sie auf Wunsch bei der Erstellung Ihres Schriftwechsels für die Übergabe und von evtl. noch fehlender, aber zum reibungslosen Verkauf erforderlicher Unterlagen der Gesellschaft. Auf Wunsch begleiten wir Sie zum notariellen Verkaufstermin oder treten in Vollmacht für Sie auf, falls Sie den Notartermin nicht wahrnehmen können. Wir helfen bei der Organisation der Vorgehensweise sowohl auf der Käufer- und Verkäuferseite als auch auf der Seite einbezogener Personen wie Notar, Ihr Steuerberater, Rechtsanwalt etc. in allen zum erfolgreichen Verkauf erforderlichen Schritten.