Warum eine Vorratsgesellschaft kaufen?

Die e|m|s Unternehmensberatung GmbH & Co. KG verkauft im europäischen Raum Vorratsgesellschaften an den geeigneten, traditionellen und sicheren Standorten:

Deutschland, Schweiz, England, Zypern, Tschechien und Slowakei.

Im außereuropäischen Raum bieten wir den Verkauf von Vorratsgesellschaften an in:

Hong Kong, Belize, Seychellen und den USA als Corporation oder LLC.

Wir übertragen die Vorratsgesellschaften professionell, sicher und schnell.  Erfahrene Unternehmensberater stehen Ihnen dabei beratend und in der Abwicklung zur Seite.

Auch nach dem Kauf einer Vorratsgesellschaft können sie optionale Servicedienste für die Domizilierung, Verwaltung, Geschäftsführung und steuerrechtliche Verpflichtungen in Anspruch nehmen.

Vorratsgesellschaften sind der einfachste Weg, um ohne Haftungsrisiko sofort handlungsfähig zu sein.

Unsere Vorratsgesellschaften sind fertig gegründet, im Handelsregister eingetragen und waren noch nicht geschäftlich aktiv.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf unserer Webseite unter: http://www.emskg.de

Vorratsgesellschaft als englische Limited oder Limited & Co. KG kaufen

Sie möchten die Gründungsphase für eine englische Limited verkürzen? Dann sind Sie bei uns genau richtig. Wir verfügen über einen Pool an bereits vorgegründeten Limited sowie Ltd. & Co. KGs, die Ihnen zur sofortigen Übernahme bereitstehen.
Unsere Vorratsgesellschaften wurden ordnungsgemäß gegründet und im deutschen sowie englischen Handelsregister eingetragen. Selbstverständlich haben unsere Gesellschaften bisher keine geschäftlichen Tätigkeiten ausgeübt, so dass sie frei von Verbindlichkeiten gegenüber Dritten sind.

Aber welche Rechtsform passt besser zu Ihnen und Ihrer Geschäftsidee? Im Folgenden werden sowohl die Limited als auch die Ltd. & Co. KG kurz gegenübergestellt.

Limited

In England ist die Limited, abgekürzt auch als Ltd., die beliebteste Rechtsform. Der größte Vorteil der Limited liegt in der Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftsvermögen, ohne Notwendigkeit ein Mindestkapital der Gesellschaft einzuzahlen. Eine Gründung einer Limited ist so theoretisch ab einem Pfund als Mindesteinlage denkbar, wobei auch die Haftung gleichzeitig ebenso darauf begrenzt ist. Damit verbunden ist ebenso der Ausschluss der Haftung mit dem Privatvermögen. Die englische Limited besteht grundsätzlich aus drei Organen: Shareholder (Gesellschafter/Anteilseigner), Director (Geschäftsführer) und Company Secretary (Verwalter). Der Director hat dabei das ausschließliche Recht die Limited gegenüber Dritten zu vertreten, also beispielsweise Verträge im Namen der Limited zu schließen. Er ist auch dafür verantwortlich, dass gegenüber Behörden wichtige Erklärungen fristgemäß eingereicht werden. Der Secretary verwaltet und führt alle administrativen Tätigkeiten aus, kann aber die Limited nur gegenüber Behörden vertreten. Er muss auch nicht in England leben und kann jede juristische oder natürliche Person sein. Der Secretary kann jedoch nicht zugleich auch Director sein, seit 2008 gibt es allerdings auch keine Pflicht mehr einen Secretary zwangsläufig zu benennen. Die Shareholder sind die Eigentümer der Limited und sind jedoch nicht zur Vertretung der Limited befugt. Oberstes Organ der Limited ist, neben Director und Secretary, die Gesellschafterversammlung. Die Gesellschafterversammlung ernennt beispielsweise den Director oder entscheidet über eine Namensänderung der Limited. Der Director wirkt dann als Vertreter der Gesellschafterversammlung.

Limited & Co. KG (Ltd. & Co. KG)

Die Ltd. & Co. KG ist eine Mischform aus zwei verschiedenen Rechtsformen, aus einer klassischen Limited (Ltd.) und aus einer Kommanditgesellschaft (KG). Die Kommanditgesellschaft ist eine Personengesellschaft, bei der es zwei Formen von Shareholdern gibt. Der Komplementär, der mit seinem gesamten Vermögen haftet und der Kommanditist, der lediglich in Höhe seiner Einlage haftet. Bei einer Ltd. & Co. KG wird die Limited als Komplementär eingesetzt und daneben gibt es ein oder mehrere Kommanditisten.

Bei der Ltd. & Co. KG sind folgende Vorteile gegenüber der klassischen Limited (mit deutscher Niederlassung) zu nennen:
• Niedrigere Gewinnbesteuerung
• Voller Verlustabzug beim Gesellschafter
• Weniger Verwaltungsaufwand in England
• Besserstellung der Gesellschafter im Insolvenzfall
• Kommanditisten ohne Stimmrechte
• Bestehender Geschäftsbetrieb kann leichter eingebracht werden
• Keine Gefahr verdeckter Gewinnausschüttung
• Mehr Kundenvertrauen, dank deutscher Rechtsform
• Spätere Umwandlung in beispielsweise „GmbH & Co. KG“ leicht möglich

Sie sind an dem Kauf einer Vorratsgesellschaft als Limited oder Ltd. & Co. KG interessiert? Dann kontaktieren Sie uns. Als einer der führenden Anbieter in dem deutschsprachigen Raum sind wir ein kompetenter und zuverlässiger Partner für Ihr Geschäftsvorhaben. Wir beraten Sie gern!

Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie auch auf unserer Seite: e|m|s – UK Vorratsgesellschaften

Gründung einer GmbH: Vorratsgesellschaften

Die Gründung einer GmbH läuft grundsätzlich immer nach ein und demselben Schema ab. Die zwei groben Schritte sind der Abschluss des Gesellschaftsvertrages und die Anmeldung und Eintragung ins Handelsregister.

I. Gesellschaftsvertrag

Der Gesellschaftsvertrag, auch Satzung genannt, regelt alle wichtigen Fragen zu allen Belangen der Gesellschaft, die gegründet werden soll und muss daher bestimmte Mindestangaben enthalten. Dazu zählen:

• Name der Gesellschaft (hierbei ist zu beachten, dass keine Namen gewählt werden dürfen die bereits für andere geschützt sind, die firmenrechtliche Vorprüfung nimmt dann die IHK in der jeweiligen Gründungsstadt vor)
• Sitz der Gesellschaft, dieser ist innerhalb Deutschlands frei wählbar, der Verwaltungssitz kann sich hiervon unterscheiden
• Gegenstand (Zweck) des Unternehmens (es gibt Gesellschaftszwecke bei denen die Erlaubnis geprüft werden muss, z.B. Konzessionen)
• Betrag des Stammkapitals, dieser Betrag muss sich auf mindestens 25.000 EUR belaufen und deutlich machen, wie sich dieser auf die Gründer aufteilt

Neben diesen Mindestangaben können und sollten auch noch weitere optionale Regelungsmöglichkeiten in dem Vertrag festgehalten werden. Diese Regelungen können betreffen:

• Vorgehen bei Auflösen der Gesellschaft
• Regelungen zur Geschäftsführung
• Verkaufsrechte
• Einziehung von Gesellschaftsanteilen
• Stimmrechte
• Übernahme der Gründungskosten

Das wichtigste Organ der neuen Gesellschaft ist die Gesellschafterversammlung, gegründet aus den ersten Gesellschaftern. Die Stimmrechte der Gesellschafter richten sich nach der Höhe ihrer Geschäftsanteile, sofern keine Vorzugsstimmrechte vereinbart wurden. Üblicherweise wird die Einlage durch Bargeld getätigt. Wenn im Gesellschaftsvertrag nicht abweichend vereinbart, sind auch Sacheinlagen mit entsprechendem Wert denkbar, z.B. durch Grundstücke.

Da der Gesellschaftsvertrag für die Gesellschafter von besonderer Bedeutung ist, muss dieser durch einen Notar beurkundet werden.

II. Anmeldung und Eintragung ins Handelsregister

Nach der notariellen Beurkundung des Gesellschaftsvertrages besteht die GmbH als Vor-GmbH, an die dann auch die Einlagen zu zahlen sind. Dabei müssen insgesamt 12.500 EUR, 50% des Stammkapitals und auf jeden Geschäftsanteil mindestens ein Viertel des Nennbetrages eingezahlt werden. Bei Sacheinlagen sind diese dann entsprechend an die Vor-GmbH zu übertragen, bei diesem Vorgang muss zusätzlich allerdings ein Sachgründungsbericht erstellt werden.

Die Gesellschaft ist dann durch den oder die neuen Geschäftsführer zum Handelsregister anzumelden. Dies erfolgt ebenfalls durch den Notar.

Mit der Anmeldung müssen Sie folgende Unterlagen einreichen:

• Gesellschaftsvertrag
• Bestellung der Geschäftsführer (soweit nicht im Gesellschaftsvertrag benannt)
• Gesellschafterliste
• Sachgründungsbericht und Prüfbericht (sofern eine Sachgründung stattgefunden hat)

Zusätzlich werden noch folgende Angaben und Versicherungen eingefordert:

• Zahlung der Einlagen zur freien Verfügung der Geschäftsführer
• Belehrung der Geschäftsführer und Versicherung, dass keine Hinderungsgründe bestehen
• Inländische Geschäftsanschrift
• Vertretungsbefugnis der Geschäftsführer

Anschließend werden die eingereichten Unterlagen durch das Registergericht entsprechend geprüft. Bestehen keine Zweifel der abgegebenen Versicherungen, wird die Gesellschaft in das Handelsregister durch das Registergericht eingetragen. Dieser Vorgang ist gleichbedeutend mit der wirksamen Errichtung der Gesellschaft. Damit entsteht auch die Haftung der Gesellschaft nach außen und ist durch das Gesellschaftsvermögen begrenzt.

Hinzu kommen allerdings noch weitere Anmeldeformalitäten bei der Gründung einer GmbH, die zu beachten sind. So muss beispielsweise Kontakt mit dem Finanzamt aufgenommen werden. Dort ist es erforderlich, einen Gründungsfragebogen mit sämtlichen Informationen bezüglich der Gesellschaft vorzuweisen.

Von großer Bedeutung ist aber auch die Erstellung einer Eröffnungsbilanz.

Gerade in der Gründungsphase sind viele solcher Formalitäten und Anmeldungen notwendig, die aber viel Zeit in Anspruch nehmen.

Das Gründungsverfahren der GmbH bis zur Eintragung der Gesellschaft in das jeweilige Handelsregister beansprucht in der Regel zwischen 4-8 Wochen je nach Registergericht und Bundesland.

Gründungserleichterung: Die Vorrats-GmbH

Dieser eben dargestellte, sehr komplexe Vorgang, über die Gründung einer GmbH, ist aufwendig und vor allem sehr zeitintensiv. Wertvolle Zeit, die verloren geht und in der Sie schon ihre Geschäftsidee hätten verwirklichen können. Aber: Wir helfen Ihnen gern dabei, diese unnötige Zeit einzusparen und gleich voll durchzustarten.

Ob eine Neugründung, Umstrukturierung oder Ausgliederung – mit einer unserer Vorratsgesellschaften sind Sie sofort startklar.
Bei unseren Vorrats-GmbHs, auch Vorratsgesellschaft genannt, handelt es sich um Firmen, die bereits vollständig gegründet wurden, inklusive einer Eintragung in das Handelsregister. Diese Firmen haben bisher noch keine aktiven Geschäftstätigkeiten aufgenommen, verfügen jedoch bereits über eine eigene Rechtspersönlichkeit (juristische Person). Eine solche Vorratsgesellschaft können Sie binnen 24 Stunden übernehmen und sind damit sofort handlungsfähig.

Nach der Übernahme einer unserer Vorratsgesellschaften können Sie selbstverständlich den Firmennamen, den Zweck und falls gewünscht oder erforderlich auch den Firmensitz ändern. Sie können aber auch alles so belassen, denn bei der Gründung einer GmbH verwenden wir einen Firmenzweck, der erlaubt verschiedenen Tätigkeiten nachzugehen. Nach der Übernahme können Sie sofort rechtswirksam Verträge abschließen.

Unsere Vorrats-GmbHs stehen derzeit an 10 Gründungsstandorten für Sie zur Verfügung, unter anderem in Berlin, München, Frankfurt und Leipzig.

Wenn Sie Zeit sparen wollen und von der Möglichkeit einer Vorratsgesellschaft profitieren möchten, dann kontaktieren Sie uns und wir informieren Sie gern über weitere Details und beraten Sie !

Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie auch auf unserer Seite:e|m|s – Vorratsgesellschaften